Hochsauerlandkreis/Brilon. Vor der Abschiebung wurde Adil R. (geänderter Name aus dem Artikel der Westfalenpost übernommen) mehrfach sowohl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch vom Fachdienst für Integrations- und Ausländerangelegenheiten des Hochsauerlandkreises zur freiwilligen Ausreise aufgefordert, da sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden war.
Am Tag der Abschiebung [Donnerstag, 26. April 2012] hat das Verwaltungsgericht Arnsberg noch in einem Eilverfahren entschieden, dass für Adil R., trotz der bestehenden familiären Verhältnisse, kein Anspruch auf eine Duldung besteht. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die Auffassung des Hochsauerlandkreises.
Adil R. wurde wegen fünf verschiedener Delikte zu insgesamt fast 200 Tagessätzen verurteilt: Unterschlagung/Betrug, versuchter Betrug, Sachbeschädigung, Diebstahl und Erschleichung von Leistungen. Wegen dieser Vorstrafen konnte Adil R. nicht von einer Härtefallregelung profitieren. Der Hochsauerlandkreis hält die Berichterstattung der Westfalenpost hinsichtlich der Verurteilungen, wonach es sich hierbei „im Wesentlichen um Schwarzfahren und damit verbundene Delikte handelt“, für eine Bagatellisierung.
Der 23-Jährige übte lediglich einen 400-Euro Minijob aus. Damit war er nicht in der Lage, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen. Durch das Sozialamt der Stadt Brilon wurden ergänzende Leistungen gewährt.
Es ist nicht richtig, dass der Fachdienst für Integrations- und Ausländerangelegen-heiten des Hochsauerlandkreises der Ehefrau und dem Kind eine Abschiebung angedroht hat. Beide halten sich derzeit rechtmäßig im Bundesgebiet auf.
Quelle: Pressestelle HSK