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Iserlohn: Verzockt – keine Drogenparty mehr für Diebespärchen

Iserlohn. Ein Ladendiebstahl bei Saturn und das Abziehen eines 26-jährigen Iserlohners rückten die Namen von zwei Stammkunden aus der Rauschgiftszene im Dezember wieder in den Fokus der polizeilichen Ermittler des Kriminalkommissariates in Iserlohn.

Die Recherchen ergaben, dass ein 30-jähriger Wiederholungstäter, der sich nach seiner Haftentlassung im Herbst zunächst in Hagen aufgehalten hatte, jetzt wieder gemeinsam mit seiner 21-jährigen Freundin in Iserlohn unterwegs war. Offensichtlich drohte hier erneut eine Serie von Eigentumsdelikten zur Finanzierung der Drogenabhängigkeit. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen die 21-jährige ein Strafantritt wegen einer rechtskräftigen Verurteilung unterwegs war und der 30-jährige auch noch unter Bewährung stand. So verwunderte es nicht, dass sie an den einschlägigen Kontaktadressen zunächst nicht anzutreffen waren.

Der erfolgreiche Diebstahl einer Handtasche am 28. Dezember 2010 zum Nachteil einer 58jährigen verführte das Diebespärchen allerdings zur Unvorsicht. Natürlich konnten sie bei dem Gelegenheitsdiebstahl an der Untergrüner Straße nicht damit rechnen, dass ihnen mit der Handtasche ein hoher Bargeldbetrag von in die Hände fiel. Ein Bargeldbetrag, der nicht nur zu mehreren Drogenpartys genutzt wurde, man gönnte sich auch über den Jahreswechsel einen Hotelaufenthalt. Nach einem Streit wurde das Hotel allerdings fluchtartig unter Zurücklassen einer unbezahlten Rechnung in vierstelliger Höhe verlassen und ein neuer Unterschlupf gesucht.

Aufgespürt durch die Zivilfahnder des Einsatztruppes zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in der Nacht zum 06. Januar 2011 sorgte zunächst die Polizei für einer weitere Übernachtungsmöglichkeit. Die mitgeführten Unterhaltungsgeräte ließen sich schnell einem aktuellen Wohnungseinbruch in der Düsingstraße zuordnen, die Gelegenheit, die Diebesbeute umzusetzen, hatte das Pärchen nicht mehr. In ihren Vernehmungen räumten die Drogenabhängigen die Straftaten ein, von der großen Geldsumme ist nichts mehr übrig.

Gegen die 21-Jährige wurde der Strafantritt zwischenzeitlich rechtskräftig, sie wurde bereits am Donnerstag einer Frauenvollzugsanstalt zugeführt, wo sie jetzt über die 18monatigen Freiheitsstrafe hinaus sicherlich mit einer Aufenthaltsverlängerung rechnen muss. Der 30-Jährige wird derzeit auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter zur Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft vorgeführt.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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