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Kreis Soest: 112 neue Verfahren gegen Schwarzarbeiter

Kreis Soest. Die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung Soest, die ursprünglich drei Köpfe zählte und seit Oktober 2011 zwei Mitarbeiter umfasst, schreitet aufgrund einer gesetzlichen Pflichtaufgabe ein, wenn jemand seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachkommt oder ein Handwerk ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Im vergangenen Jahr leitete sie 112 neue Verfahren ein (Vorjahr 139).

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 2011 schloss die Ermittlungsgruppe 24 Verfahren mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides ab. Sie setzte insgesamt Bußgelder in einer Höhe von 59.280,50 Euro fest (2010: 93.871,50 Euro, 2009: 59.290,50 Euro).

Mit 97 richteten sich die meisten Verfahren gegen den Schwarzarbeiter selbst, in 15 Fällen leiteten die Ermittler ein Verfahren gegen den Auftraggeber ein. Neben den Verfahren, die aufgrund von Mitteilungen durch andere Behörden oder eigene Fest- stellungen eingeleitet wurden, gingen 33 Anzeigen von Privatpersonen ein, davon 19 anonym. Auch diesen Hinweisen haben die Ermittler nachzugehen.

In 56 Verfahren ging es um unerlaubte Handwerksausübung in zulassungspflichtigen Handwerken. 31mal fehlte die erforderliche Gewerbeanmeldung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. In 25 Fällen handelte es ich bei den Angezeigten zugleich um Leistungsempfänger, die ihre „Tätigkeit“ nicht dem Leistungsträger mitgeteilt hatten und damit ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen waren.

Wie schon in den vergangenen Jahren wurden die meisten Verstöße im Baugewerbe festgestellt. Ins Visier der Ermittler gerieten vor allem Dachdecker (12 Fälle), Maurer und Betonbauer (10), Kfz-Techniker (6), Friseure (6), Maler und Lackierer (4), Stuckateure (4) und Fliesenleger (3). Nach Erkenntnissen der Ermittler bieten verstärkt die so genannten Holz- und Bautenschützer Arbeiten im Dachdeckerhandwerk an. Sie verfügen jedoch in der Regel nur über eine Eintragung im Verzeichnis der hand- werksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer und sind deshalb nicht berechtigt, Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auszuführen.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest

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