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Kreis Soest: 57 Kontrollen im Rotlicht-Milieu

Kreis Soest. Insgesamt 506 neue Prostituierte meldeten sich 2011 im Kreis Soest an (Vorjahr 454). 419 von ihnen wechselten im Laufe des Jahres wieder nach auswärts. Ende Dezember 2011 waren kreisweit 119 selbstständige Prostituierte tätig. Das geht aus dem Jahresbericht der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Kreises Soest hervor, die 57 Kontrollen im Rotlicht-Milieu durchführte (Vorjahr 45).

Von den überprüften 185 Personen standen 14 im Leistungsbezug und hatten ihre Erwerbstätigkeit nicht angezeigt. Die Verstöße teilten die Ermittler den vor Ort zu-ständigen Leistungsträgern mit, die weitere Schritte einleiteten. 15 Prostituierte hatten ihr Gewerbe nicht angemeldet oder waren nicht im Besitz einer entsprechenden Frei-zügigkeitsbescheinigung. Sämtliche Anmeldungen wurden umgehend nachgeholt.

Die Kontrollen führte der Kreis mit der Kriminalpolizei Soest, den zuständigen Finanz-ämtern bzw. der Steuerfahndung Bochum durch oder sprach sie mit diesen Partnern ab. Die Ermittler überprüften bei den Aktionen auch die Einhaltung des „Düsseldorfer Modells“. Beim Düsseldorfer Modell handelt es sich um ein im Kreis Soest flächen-deckend eingeführtes Besteuerungsverfahren, bei dem jede selbstständige Prostituierte eine Vorab-Pauschale von 10 Euro pro Tag zahlt. Der Betrag wird vom Betreiber des jeweiligen Etablissements einbehalten und monatlich an das Finanzamt weitergeleitet. 2011 kam es so zu Steuereinnahmen von rund 127.000 Euro.

Wie schon in den Vorjahren organisierte die Kripo Soest vorbeugend gegen Menschenhandel und Prostitutionstourismus eine so genannte Pro-Aktive-Maßnahme im Rotlicht-Milieu, an der sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises teil-nahmen. Die Kontrolle erfolgte zeitgleich in sechs Bordellen und 14 Betrieben von Wohnungsprostitution. Dabei wurden insgesamt 78 Personen (56 Prostituierte, 10 Betreiber sowie 12 Gäste) erfasst und überprüft. Fünf der Frauen hatten ihre Tätigkeit nicht angezeigt und mussten das nachholen. Eine der Prostituierten stand im Leistungsbezug und hatte ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß beim Leistungsträger gemeldet.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest

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