Kreis Soest: AHA schließt Kooperation mit dem Familienzentrum in Lipperode
Kreis Soest. Seit gut drei Wochen gibt es nun das Teilhabe- und Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Doch was heißt das konkret? Welche Kinder können welche Leistungen beantragen? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Diese Fragen standen im Vordergrund, als sich die Leiterin des evangelischen Kindergartens in Lipperode Beate Wegmann und die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) Barbara Schäfer trafen.
Sie unterzeichneten einen Kooperationsvertrag, in dem sie sich gegenseitige Unterstützung bei dem Thema „Familie und Beruf“ zusicherten. „Uns ist es wichtig, dass die Kooperation auch gelebt wird. Das neue Teilhabe- und Bildungspaket bietet hier einen ersten Ansatz, denn auch Eltern von Kindergartenkindern können Leistungen aus dem Paket beantragen, sofern sie Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch – also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld -, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen“, so Barbara Schäfer. Damit die Eltern erfahren, was alles gefördert werden kann, wird es zukünftig im Kindergarten einen Aushang geben. „Ich finde die neuen Angebote richtig und wichtig“, betont Beate Wegmann. „Daher verteile ich auch gerne die Anträge und helfe bei Bedarf auch beim Ausfüllen.“ Hilfestellungen bietet auch die AHA an ihren vier Standorten an. Sollte sie für die Bearbeitung eines Antrages nicht zuständig sein, leitet sie diesen direkt und ohne großen bürokratischen Aufwand an die zuständigen Stellen weiter.
„Konkret können für Kindergartenkinder Mittagessen, Kita-Ausflüge und Vereinsbeiträge gefördert werden“, erläutert Barbara Schäfer. Da das Gesetz rückwirkend zum 01. Januar 2011 gilt, haben Eltern die Gelegenheit, ihre Ansprüche auch rück- wirkend geltend zu machen. „Doch Vorsicht“, warnt sie. „Um eine Nachzahlung zu erhalten, müssen die Anträge spätestens bis zum 30. April 2011 bei uns eingegangen sein.“ Dies gilt übrigens nicht nur für die Leistungen für die Kindergarten-kinder, sondern auch für die Anträge für Schulkinder.
In dem Familienzentrum Lipperode werden zwischen 70 und 75 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in drei Gruppen betreut. Als integrative Kindertagesstätte bietet das Zentrum auch bis zu fünf Plätze für Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an. Träger der Einrichtung ist die evangelische-reformierte Kirchengemeinde Lipperode.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest
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