Kreis Soest. Welche Unterlagen brauche ich für meinen Antrag auf Schüler-BAFöG? Wie bekomme ich mein persönliches Wunschkennzeichen für mein Auto? Was benötige ich, um meinen Lkw-Führerschein zu verlängern? Solche Fragen werden ab 2. Mai 2011 schnell und kompetent am zentralen Bürgertelefon des Kreises Soest beantwortet.
Es ist erreichbar unter Telefon 02921/302222, aber auch unter der Faxnummer 02921/30-2600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices geben zunächst einmal Auskunft zu allen Fragen rund um die Kreisverwaltung Soest. „Wir sind direkte Ansprechpartner für Anfragen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden“, bringt es Abteilungsleiter Mirko Hein auf den Punkt. Aber auch Fragen, die nicht Dienstleistungen des Kreises betreffen, bleiben nicht unbeantwortet. Mirko Hein: „Wenn wir Fragen nicht direkt beantworten können, informieren wir uns und rufen zurück oder leiten das Gespräch an die richtige Stelle weiter.“
Die zentrale Auskunft aus einer Hand soll ein weiterer Baustein zu einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung. „Der Hinweis, wir seien nicht zuständig, wird es nicht geben“, verspricht Mirko Hein. Bisher habe der Bürgerservice im Wesent-lichen zu den Dienstleistungen des Kreises Rede und Antwort gestanden. Diese Einschränkung gelte jetzt nicht mehr.
Das zentrale Auskunftstelefon ist auch gedacht als Vorbereitung auf die bundesein-heitliche Behörden-Hotline 115, das sich zurzeit bei einigen Kommunen in der Erprob-ungsphase befindet. Aber das ist nur ein Vorteil. „Durch die direkte Telefonauskunft werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Haus entlastet. Sie haben mehr Zeit für die Facharbeit und persönliche Beratung“, nennt Mirko Hein einen weiteren Aspekt.
Das Bürgertelefon ist ab 2. Mai 2011 erreichbar montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest