Kreis Soest: Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser
Kreis Soest. Ab dem 1. Dezember 2013 darf ein Liter Trinkwasser nicht mehr als zehn Mikrogramm Blei enthalten. Bis dahin gilt der Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Liter. Der Grund für die Absenkung dieses Grenzwertes in der bundesweit gültigen Trinkwasserverordnung ist die Giftigkeit, die von Blei ausgeht. Dies teilt das Gesundheitsamt des Kreises Soest mit.
Nach Expertenmeinung kann der neue Grenzwert von zehn Mikrogramm nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr im Wassersystem vorhanden sind. Insbesondere in Häusern, die bis Anfang der 70iger Jahre errichtet wurden, sind Hausanschlussleitungen aus Blei installiert worden. Dieses Blei kann, besonders wenn das Wasser längere Zeit in Leitungen gestanden hat, vom Trinkwasser aufgenommen werden. Da Blei ein giftiges Schwermetall ist, darf es in Trinkwasser nicht in erhöhten Konzentrationen nachweisbar sein.
Das Gesundheitsamt möchte insbesondere Eigentümer von öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. von vermieteten Gebäuden über diese Neuregelung informieren. Die Hauseigentümer sind für den Zustand des Trinkwassers innerhalb des Gebäudes verantwortlich. Deshalb sollten Eigentümer von Gebäuden die vor 1973 gebaut wurden, eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen durchführen oder durchführen lassen.
Bleileitungen erkennt man daran, dass Blei ein relativ weiches Material ist, welches man mit einem Taschenmesser schneiden kann. Außerdem entsteht beim Klopfen an eine Bleileitung eher ein dumpfes Geräusch anstatt eines metallenen Klingens.
Wenn eine Bleileitung in einer Hausinstallation entdeckt wird, sollte sie durch ein Fachunternehmen ausgebaut und durch eine moderne Wasserleitung aus Kunststoff, Kupfer oder Stahl ersetzt werden.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest
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