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Olsberg: Kanal-Überprüfung – Rat fordert bundeseinheitliche Regelung

Olsberg. Eine bundesweite Gleichbehandlung von Grundstücksbesitzern bei der Prüfung ihrer privaten Abwasserleitungen: Der Rat der Stadt Olsberg fordert das Land NRW auf, die bisherigen Landes-Regelungen auszusetzen und eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben. Eine entsprechende Resolution hat das Gremium – auf Vorschlag der CDU-Fraktion – in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet.

Hintergrund: Das NRW-Landeswassergesetz verpflichtet Grundstückseigentümer, ihre privaten Abwasserleitungen überprüfen – und bei möglichen Schäden sanieren – zu lassen. Generell, so der Olsberger Stadtrat in seiner Resolution, sei diese Prüfung zum Schutz des Grundwassers notwendig. Allerdings würden die Bürgerinnen und Bürger in NRW dabei schlechter gestellt als in anderen Bundesländern, wo es keine oder nur deutlich abweichende Regelungen gebe.

Und gerade das, so heißt es in dem Text, sei den Grundstückseigentümern nicht zu erklären – zumal die Dichtheitsprüfung oder gar eine notwendige Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden sei. Der Olsberger Stadtrat befürchtet deshalb, dass die Bürger in NRW und speziell in Olsberg durch die aktuelle NRW-Gesetzgebung im Vergleich zu einer möglichen bundeseinheitlichen Regelung bei dieser „wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgabe“ benachteiligt werden könnten.

Diese offensichtliche Ungleichbehandlung führt in der Bevölkerung zu Unruhe und Verdrossenheit“, stellen die Bürgervertreter fest. Sie fordern das Land NRW deshalb auf, sich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen „und damit den richtigen Zielen der Dichtheitsprüfung zu einer breiteren Akzeptanz zu verhelfen“.

Quelle: Stadt Olsberg

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