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Südwestfalen: Illegaler Zuwanderung den Boden entziehen

Südwestfalen/Brüssel. Um über die beiden Kommissionsvorschläge zu Saisonarbeitnehmern und konzernintern Entsandten aus Drittstaaten zu diskutieren, findet am Mittwoch [20. April 2011] eine Anhörung im Innenausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel statt.

Neben Rat und Kommission nehmen auch internationale Organisationen, Sozial-partner, Industrievertreter und NROs an der Experten-Runde teil.

Nach Ansicht von Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, unterstreiche die Anhörung noch einmal, dass dringender Handlungsbedarf auf europäischer Ebene besteht. Die EU braucht zusätzliche Arbeitskräfte: “Gerade im Hinblick auf die Umbrüche in den nordafrikanischen Ländern brauchen wir Möglichkeiten der legalen Zuwanderung, die den Ländern beim politischen Neuanfang helfen und der illegalen Zuwanderung teilweise den Boden entziehen“, so Birgit Sippel.

Die SPD-Europaabgeordnete unterstützt daher das Anliegen der beiden Kommissionsvorschläge, EU-weit gemeinsame Regelungen für Einreise und Aufenthalt sowie für die Rechte von Saisonarbeitnehmern und konzernintern entsandten Arbeitnehmern aus Drittländern zu schaffen. Allerdings sind Nachbesserungen an den Kommissionsvorschlägen dringend notwendig, um beispielsweise Begriffe und Definitionen wie der ‘saisonalen Tätigkeit’ und der ‘Fachkraft’ klar festzulegen und damit Lohn- und Sozialdumping nicht weiter zu begünstigen.

Die Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern aus Drittstaaten und EU- Bürgern ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine grundlegende Not- wendigkeit. Nur wenn Mindeststandards für alle Beschäftigten, die in der EU tätig sind, eingeführt werden, können unfairer Wettbewerb, Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung und soziale Ausgrenzung sowie Sozialdumping für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige vermieden werden“, so Birgit Sippel.

Hintergrund:

Die Kommissionsvorschläge zu Saisonarbeitnehmern und konzernintern Entsandten aus Drittstaaten sind Teil des von der Kommission im Dezember 2005 vorgelegten Aktionsprogramms zur legalen Zuwanderung, das Bedingungen für die Zulassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende) festlegt. Mit dem Richtlinienvorschlag zu konzernintern Entsandten soll multinationalen Unternehmen die vorübergehende Entsendung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen aus einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden. Die Saisonarbeiterrichtlinie hingegen soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern einrichten und zugleich die Rechte von Saisonarbeitern festschreiben.

Quelle: Europabüro Birgit Sippel

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