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PRO NRW setzt sich gegen Innenministerium durch

PRO NRW hat sich heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Innenminister von NRW Ralf Jäger durchgesetzt. Das Gericht hob das von Jäger Ende der vergangenen Woche per Erlass den Kreispolizeibehörden aufgegebene Verbot auf, mit dem PRO NRW untersagt werden sollte, die Karikaturen von Kurt Westergaard in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Der Tenor des gerichtlichen Beschlusses – Az. 18 L 760/12 – ist knapp, in der Sache aber völlig eindeutig:

„Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 18 K 3627/12 gegen den die für den 1. Mai 2012 in Solingen und Remscheid geplanten Versammlungen betreffenden Bescheid des Polizeipräsidiums Wuppertal vom 27. April 2012 (  Zusatz zu den Versammlungsbestätigungen vom 23. April 2012) mit dem für sofort vollziehbar erklärten Inhalt: ‚Das Zeigen der von Kurt Westergaard stammenden islamkritischen Karikaturen oder solcher Karikaturen, die mit ihm assoziiert werden, ist während der Versammlung untersagt‘ wird wiederhergestellt“.

 

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass für das Karikaturenverbot keine rechtlichen Gründe vorhanden sind:

 

„Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Die aus dem angefochtenen Bescheid hervorgehende Wertung, aufgrund einer aktualisierten Gefährdungsbewertung sei bei einer öffentlichen Präsentation dieser Karikaturen … mit Straftaten von Personen aus dem islamischen Spektrum und auch mit einer Erhöhung der Gefährdungssituation für Kurt Westergaard selbst zu rechnen, ist durch keine auf Tatsachen gestützte Prognose abgesichert. Der angefochtene Bescheid beschränkt sich auf eine reine Bewertung ohne tatsächlichen Bezug. Aus der Antragserwiderung des Polizeipräsidiums ergeben sich keine Anhaltspunkte, die eine Änderung der Gefährdungseinschätzung nach dem 23. April 2012, als das Polizeipräsidium die Versammlungen ersichtlich noch ohne die spätere Einschränkung als bedenkenfrei eingeschätzt hat, rechtfertigen könnten. Dass die Versammlung in Solingen vor einer als Salafisten-Treffpunkt bekannten Moschee stattfindet, war am 23. April 2012 bekannt. Das Polizeipräsidium Wuppertal  hat weder behauptet noch darlegt, dass die dort konkret zu erwartenden Störungen durch einige Salafisten nicht mit einem gegebenenfalls erhöhten Aufgebot an Polizeibeamten in den Griff zu bekommen wären. Nach Aktenlage wurden am 4. April 2011 allein verkehrstechnische Probleme einer Versammlung vor der Moschee erörtert.“  

Der Vorsitzende und Spitzenkandidat von PRO NRW, Markus Beisicht, erklärte hierzu:  

„Ich freue mich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts so schnell gekommen ist und eindeutig feststellt, dass dieser offensichtliche Versuch der Sabotage unserer Wahlkampftour als rechtswidrig zurück zu weisen ist. Der Innenminister hat hier offensichtlich auf Zeit gespielt, indem er das Verbot erst Wochen nach unseren Versammlungsanmeldungen und unmittelbar vor dem Wochenende erlassen hat. Getäuscht hat er sich auch damit, dass wir es zeitlich nicht mehr schaffen könnten, uns gegen diese wie auch andere Eingriffe dieses „Brandredners“ erfolgreich gerichtlicher Hilfe bedienen zu können.“

 

Quellennachweis und Text: Presse pro NRW

Ein Kommentar

  1. Danke für diese umfangreiche Info! Hier wird man wesentlich besser informiert als in den etablierten Tageszeitungen!

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