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Video: Helios Klinik Attendorn – Abzocke auf dem Krankenhausparkplatz?

54 Euro Strafe für 2 Minuten zu später Ausfahrt!

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Attendorn. Ein Vorfall an der Helios Klinik Attendorn sorgt aktuell für großen Ärger und Unverständnis unter Patienten und Besuchern: Eine Patientin erhielt ein Bußgeld in Höhe von 54 Euro, nachdem sie die kostenfreie Parkzeit von 20 Minuten um lediglich zwei Minuten überschritten hatte. Die Südwestfalen Nachrichten berichten exklusiv über diesen Fall, der beispielhaft für eine fragwürdige Parkraumbewirtschaftung am Krankenhaus steht.

Zwei Minuten zu spät – 54 Euro Strafe

Die betroffene Patientin schildert, dass sie gemeinsam mit ihrer Freundin am Parkautomaten der Helios Klinik Attendorn stand. Der Automat zeigte an, dass keine Zahlung nötig sei, da die 20-minütige Gratis-Parkzeit noch nicht überschritten war.

Doch der Weg zurück zum Auto war lang – und so wurde die freie Parkzeit um knapp zwei Minuten überschritten. Das Resultat: Ein „Knöllchen“ über satte 54 Euro.

 

Ist das noch fair? Südwestfalen Nachrichten recherchieren

Gerade an einem Krankenhaus, wo viele Besucher körperlich eingeschränkt oder unter Stress stehen, wirken solche Geschäftspraktiken wie reine Abzocke. Die Südwestfalen Nachrichten vermuten, dass dieses „miese Spiel“ bereits zahlreiche Besucher der Helios Klinik Attendorn viel Geld gekostet hat. Uns erreichen immer wieder Hinweise von Betroffenen, die in diese „Parkplatz-Falle“ getappt sind.

Wir rufen daher alle Leserinnen und Leser auf: Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, kann sich gerne bei unserer Redaktion melden (redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de)! Wir werden die Klinikleitung der Helios Klinik Attendorn sowie die Stadt Attendorn mit diesen sehr fragwürdigen Methoden der Parkraumüberwachung konfrontieren.

Auch das verantwortliche Unternehmen (Mobility Hub Parkplatzservice GmbH), das für die Parkraumbewirtschaftung zuständig ist, wird um eine Stellungnahme gebeten.

Kritik an der Umsetzung: Lange Wege, keine Kulanz

Besonders ärgerlich: Die Parkautomaten an der Helios Klinik Attendorn beenden den Parkvorgang nicht automatisch, sobald man sich am Automaten abmeldet. Stattdessen zählt die Zeit weiter – auch für den oft langen Rückweg zum Auto.

Eine Karenzzeit von fünf Minuten zwischen Abmeldung am Automaten und Ausfahrt wäre aus Sicht vieler Besucher nur fair. So entsteht der Eindruck, dass hier bewusst mit dem Leid und den körperlichen Einschränkungen der Menschen Geld verdient werden soll.

Abzocke an der Helios Klinik Attendorn: Rechtliche Einordnung 

1. Vertragsstrafe oder Bußgeld?

Wichtig: In der Regel handelt es sich bei solchen „Knöllchen“ auf Privatparkplätzen (wie bei Kliniken) nicht um ein behördliches Bußgeld, sondern um eine sogenannte Vertragsstrafe (oft als „erhöhtes Nutzungsentgelt“ bezeichnet). Das verantwortliche Unternehmen ist meist ein privater Parkraumbewirtschafter, der im Auftrag des Grundstückseigentümers (hier: Klinik) handelt.

2. Angemessenheit der Vertragsstrafe

Nach aktueller Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19) darf eine Vertragsstrafe nicht „abschreckend“ hoch sein. 54 Euro für eine minimale Überschreitung von 2 Minuten erscheint – auch im Vergleich zu kommunalen Verwarnungsgeldern – unverhältnismäßig. Gerichte haben in der Vergangenheit bei sehr kurzen Überschreitungen und/oder unklarer Beschilderung die Forderungen privater Parkraumbewirtschafter bereits mehrfach gekürzt oder für unwirksam erklärt.

3. Transparenz und Zumutbarkeit
Gerade an einem Krankenhaus müssen besondere Umstände (lange Wege, eingeschränkte Mobilität, Stresssituationen) berücksichtigt werden. Es wäre durchaus zumutbar, eine Karenzzeit (z.B. 5 Minuten) nach Ablauf der kostenlosen Parkzeit einzuräumen, wie es viele Supermärkte oder andere Einrichtungen tun.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

1.Widerspruch einlegen: Betroffene sollten schriftlich und sachlich Widerspruch gegen die Vertragsstrafe einlegen. Dabei sollten sie die Situation schildern (lange Wege, Zeit am Automaten, gesundheitliche Einschränkung etc.) und die Unverhältnismäßigkeit der Strafe betonen.
2.Belege sichern: Fotos von der Beschilderung, dem Parkscheinautomaten und ggf. Zeugen (z.B. die Begleitperson) können hilfreich sein.
3.Verbraucherschutz einschalten: Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung und ggf. Unterstützung bei solchen Fällen.
 

Wie geht es nun weiter mit der Abzocke auf dem Krankenhausplatz der Helios Klinik Attendorn?

 
Die Lokaljournalisten Redaktion wird sich im Auftrag der Südwestfalen Nachrichten einschalten und die Klinikleitung mit dem verbraucherunfreundlichem Verhalten der Mobility Hub Parkservice GmbH konfrontieren. Die Stadt Attendorn erhält eine Kopie dieses Schreibens. Ebenso wird der Mobility Hub Parkservice um Stellungsnahme gebeten. Die betroffene Leserin wird uns über den Fortgang ihrer „Knolle“ auf dem Laufenden halten. Wir werden am Ende einen Abschlussbericht schreiben, damit die Leser der Südwestfalen Nachrichten vollinhaltlich informiert sind.

SüWeNa – Am Puls der Heimat!

Video/Fotos: Sven Oliver Rüsche Homepage
Videoportal: www.arkm.tv

 
 
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