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HSK-SPD: Dichtheitsprüfung – CDU entfacht Sturm im Wasserglas

“Die HSK- SPD fordert von der CDU doch bitte zurück zur Sachlichkeit bei der Thematik zur Dichtheitsprüfung zu kommen! Im Moment stürmt die CDU mal wieder im Wasserglas und leidet bei der Thematik an Gedächtnisverlust. ” so Rainer Mühlnickel (Sprecher der HSK- SPD für Umwelt und Verkehr). Die CDU in NRW zeigt mit ihrer Kampagne gegen die Dichtheitsprüfung, dass aktuell selbst ihr Kurzzeitgedächtnis nicht mehr funktioniert. Die bestehenden Regelungen zur Dichtheitsprüfung sind 2007 auf Initiative und mit den Stimmen der CDU beschlossen worden. Damals wurde dies von der CDU als großer Verdienst für die Umwelt gefeiert. “Heute entzieht sie sich ihrer Verantwortung und ersetzt Sachpolitik durch Populismus.” so Mühlnickel weiter. Gleiches gilt für die FDP. Da erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete Ellerbrock am 6. Dezember 2007, Plenardebatte, 2. Lesung: “Ein anderer Punkt, der uns mehrfach beschäftigt hatte, war die sogenannte Dichtigkeitsprüfung, die wir vom Baurecht in das Landeswassergesetz überführt haben, dorthin, wo sie hingehört. Leider muss man sagen: Dieses Problem hat Rot- Grün nie angefasst. Wir haben es angefasst. Wir haben es geregelt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lehren leider, dass man auch hier um ein gewisses Maß an Verbindlichkeit und Sanktionen nicht herumkommt. Deswegen müssen wir auch die Einführung eines Bußgeldtatbestandes hinnehmen.” Noch im Juni vergangenen Jahres tönte der umweltpolitische Sprecher der CDU- Fraktion, Rainer Deppe, im Landtag: “Die CDU ist der Anwalt der Bürger. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Dichtheitsprüfung überall in Nordrhein- Westfalen gleichermaßen bürgerfreundlich umgesetzt wird.”
Die rot-grüne Regierungskoalition prüft aktuell, welche Möglichkeiten es bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zur Dichtheitsprüfung gibt. Dabei ist es für die SPD- Landtagsfraktion von besonderer Bedeutung, dass es eine bürgerfreundliche und rechtssichere Lösung geben wird. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat dies zuletzt auf dem SPD- Landesparteitag noch einmal bekräftigt. “Die SPD wird in Kürze konkrete Vorschläge vorlegen. Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser hat Hannelore Kraft auf dem Landesparteitag im September in Münster zugesichert.” so Mühlnickel abschließend. Weitere Informationen auch unter www.hsk-spd.de.

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arkm
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3 Kommentare

  1. Die Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen wurde bis 2007 in § 45 der Landesbauordnung NRW geregelt. Da die Zielsetzung der Regelung vorrangig dem Gewässerschutz zuzurechnen ist, wurden diese Vorgaben in das Wasserrecht am 11. Dezember 2007 überführt.

    ►Muss man Sie wirklich daran erinnern?

    Zur Erinnerung die chronologische Entwicklung:

    1995 schreibt die SPD-Alleinregierung in der Novellierung der Landesbauordnung zum ersten Mal fest, dass alle privaten Abwasserleitungen innerhalb von 20 Jahren auf Dichtheit überprüft werden sollen.
    Zustimmung von SPD, gegen die Stimmen von CDU, FDP und Grünen

    ►Muss man Sie wirklich daran erinnern?

    1999 fügte Rot-Grün ein fixes Enddatum, 31.12.2015, ein.
    In Wasserschutzgebieten 2005.
    Zustimmung von SDP und Grünen,
    gegen die Stimmen der CDU (FDP war nicht im Landtag vertreten).
    Die kostentreibende Wirkung der Regelung war damals bereits bekannt.
    Auch in der CDU wurde der Bedarf einer Normierung im Landesbaurecht nicht gesehen.

    ►Muss man Sie wirklich daran erinnern?

    2007 Schwarz-Gelb überführt bei der Novellierung des Landeswassergesetzes die Regelung zur Dichtheitsprüfung aus inhaltlichen Gründen in das Landeswassergesetz. Begründung war, dass die Regelung eher dem Umweltrecht als dem Baurecht entspricht.
    Zustimmung von CDU und FDP gegen die Stimmen von SDP und Grünen.
    In der Plenardebatte vom 06.12.2007 behauptet Johannes Remmel (Grüne) die Fristen wären von Schwarz-Gelb „in alle Ewigkeit“ verschoben worden.

    ►Muss man Sie wirklich daran erinnern?

    2007 hätte die FDP vielleicht wachsamer sein müssen.
    Aber: Das Gute ist der Feind des Besseren.
    Die FDP hatte/hat die Motivation, es besser zu machen. Was spricht dagegen?
    Zufriedenheit mit einer Situation, die von Bürgerinnen und Bürgern nicht akzeptiert wird, kann nicht Aufgabe von Politikern sein.

    2010 Rot-Grün formuliert einen neuen Erlass, der eine Regelung des schwarz-gelben Gesetzes ausnutzt. Mit der Regelung kann eine Gemeinde, die DHP von privaten Hausanschlüssen in einem definierten Gebiet bis 2023 per Satzung verschieben, wenn die kommunale Kanalisation in diesem Gebiet bis 2023 ebenfalls überprüft wird. Dies bedeutet keine generelle Fristverlängerung.

    2011 Die FDP hat einen Antrag in das Parlament eingebracht, durch den die landesweite DHP ausgesetzt werden soll und die Kommunen je nach örtlicher Notwendigkeit per Satzung frei über eine mögliche Pflicht zur DHP entscheiden können.

    14.12.2011 Die FDP im Landtag hat sich erfolgreich durchgesetzt.
    In der Sitzung des Umweltausschusses ist der FDP-Antrag zur Aussetzung der umstrittenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen bestätigt worden.
    Damit war der Kanal-TÜV zunächst einmal vom Tisch.
    Der Antrag wurde von FDP, CDU, Die Linke getragen.

    Durch die Auflösung des Landtages ist dieser Antrag leider nicht zur Gesetzeskraft gelangt.

    13.05.2012 Neuwahl zum Landtag in Düsseldorf.
    Durch die neuen Mehrheitsverhältnisse mit Rot/Grün, wird das Gesetzgebungsverfahren in Düsseldorf neu aufgerollt.

    17.09.2012 Kai Abruszat FDP-Landtagsabgeordnete:
    „Rot-grüne Pläne zur Dichtheitsprüfung dürfen keine Gesetzeskraft erlangen“,
    zu der Erklärung von NRW-Umweltminister Remmel, Grundstückseigentümer in NRW jetzt doch zum Kanal-TÜV zu verpflichten.

    Die Koalition schwenkt damit wieder auf die harte Linie ein. Noch zu Jahresbeginn hatte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) angekündigt, die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern aus der Verpflichtung zum Kanal-Tüv zu entlassen. Doch davon ist nun keine Rede mehr, alle sollen kontrollieren lassen müssen.

    CDU und FDP legen im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf vor; nur bei Verdacht auf Kanallecks soll geprüft werden. „Wir wollen den Bürger nicht bevormunden und keine unnötigen Kosten verursachen“, Henning Höne, Umweltexperte der FDP im Landtag.

    Fazit:

    Keine Halbwahrheiten in die Welt setzen, statt dessen immer die ganze Wahrheit zitieren und ►daran denken:

    ►Die landesweit festgeschriebene Prüfung privater Abwasserkanäle nach § 61a wird von den Bürgern nicht akzeptiert.

    ►Die vorgesehene Dichtheitskontrolle privater Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal verursacht bei Bürgern und Kommunen einen enormen Aufwand und Kosten in Millionenhöhe.

    ►Zum erwarteten Nutzen steht das in keinerlei Verhältnis.

    ►Die Pflicht zur Kanalkontrolle für die Hausanschlüsse ist unverhältnismäßig und muss entfallen.

  2. Hat Herr Mühlnickel den eigenen Pareitagsbeschluss nicht richtig gelesen? da sind Fragen gestellt worden- erst mal prüfen was rechtlci möglich ist etc- und inzwischen ist das bevor es umgesetzt ist von der Ministerialbürokratie schon unterlaufen mit ein neuen Leitfaden fur Drainagen etc- damit kann man dann in sog Fremdwassersanierungsgebieten den Kanal-TÜV durch die Hintertür einführen. zusamen mir den (bestüberprüften) Wasserschutzgebieten nimmt man dann die Hälfte von NRW wieder aus und generiert so den Sanierern/Prüfern etc Milliardeneinnahmen. Das Auftragsvolumen wird von Brachenvertretern auf 50 MRD geschätzt.das Machwerk gehört abgeschafft.

  3. Die aktuelle Mobilmachung der CDU gegen die Dichtheitsprüfung zeigt, dass die Partei aus eigenen Fehlern lernen kann. Denn die Pflicht zur Dichtheitsprüfung ist noch ein Relikt aus Rüttgers’ Zeiten.

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