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Caritasverband stellt Räumlichkeiten für Übergangswohnheim zur Verfügung

Haupt- und Finanzausschuss stimmt Alternativvorschlag zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu

Lippstadt – Bereits seit Monaten beschäftigt die adäquate Unterbringung der wachsenden Zahl von zugewiesenen Asylbewerbern und Flüchtlingen Verwaltung und Rat der Stadt Lippstadt. So wurde bereits im Dezember ein umfangreiches Unterbringungskonzept beschlossen. Dieses sah u. a. die Errichtung einer mobilen Wohnanlage (Raumzellen) für rd. 60 Personen an der Boschstraße 1 mit einer Nutzungszeit von wenigstens 2 Jahren vor, durch die ausreichender Ersatzwohnraum für die im Zusammenhang mit der Neubebauung des Standorts Stirper Straße 7 dort vorübergehend auszuquartierenden Personen geschaffen werden sollte.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lippstadt hat nun in seiner Sitzung am 23.03.2015 einer vorgeschlagenen Alternativlösung zugestimmt, die umgehend umgesetzt werden soll. Diese sieht vor, das Gebäude Lipperoder Straße 8a befristet für 30 Monate vom Caritas-Kreisverband Soest anzumieten und als Übergangswohnheim zu nutzen. Das Angebot ging dabei vom Caritas-Kreisverband aus. „Wir haben uns bewusst dafür entschieden, die Räumlichkeiten für eine Übergangszeit zur Verfügung zu stellen, um so einen konkreten Beitrag zur Bewältigung der Unterbringungsproblematik zu leisten. Menschen in Notlagen zu helfen, ist schließlich seit jeher die zentrale Aufgabe der Caritas.“, erläutert der Vorstandsvorsitzende, Peter Wawrik, die Motivation des Caritasverbandes.

Die Caritas hat das Gebäude Lipperoder Straße 8 a vor kurzem erworben und beabsichtigt, dort mittelfristig ein Wohngruppenkonzept für Senioren zu realisieren. Während die beiden Obergeschosse bereits jetzt leer stehen und nun für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt werden sollen, besteht bis zum Jahresende 2015 über das Erdgeschoss noch ein Mietverhältnis mit dem Kreis Soest (Nebenstelle des Kreisgesundheitsamtes). Anfang 2016 beginnen dann die Arbeiten zur Umgestaltung und anschließend die Nutzung dieser Etage als Tagespflegeeinrichtung der Caritas, durchaus bewusst auch parallel mit der Nutzung als Asylbewerberunterkunft im Obergeschoss.

Bürgermeister Christof Sommer (l.) und der Vorstandsvorsitzende des Caritasverbandes für den Kreis Soest e.V., Peter Wawrik, bei der Unterzeichnung des Mietvertrages (Foto: Stadt Lippstadt).
Bürgermeister Christof Sommer (l.) und der Vorstandsvorsitzende des Caritasverbandes für den Kreis Soest e.V., Peter Wawrik, bei der Unterzeichnung des Mietvertrages (Foto: Stadt Lippstadt).

Der Standort an der Lipperoder Straße in Nähe des Behördenhauses bietet sich für die Errichtung eines Übergangswohnheimes an und die abgeschlossenen Etagen besitzen ideale Voraussetzungen für eine Unterbringung von 30 Personen pro Geschoss. Die Grundrisse weisen unterschiedliche Raumgrößen auf, sodass flexible Unterbringungsmöglichkeiten gegeben sind. Zudem bietet die angebotene Mietdauer von 30 Monaten der Stadt ausreichend Zeit, das Neubauprojekt an der Stirper Straße 7 zu realisieren.

Obwohl für die Nutzung der bisherigen Büroflächen als Wohnraum noch bauliche Veränderungen (Verbesserung der sanitären Verhältnisse, Brandschutz) notwendig sind, ist die angestrebte Lösung wirtschaftlicher als die Anmietung von Raumzellen an der Boschstraße. Neben den finanziellen Aspekten spricht auch die Abwägung zwischen der Errichtung einer mobilen Wohnanlage und der relativ kurzfristigen Belegung (angedachte Umbauzeit rd. 3 Monate) einer Bestandsimmobilie für den Standort Lipperoder Straße. Dabei spielt natürlich insbesondere eine Rolle, dass sich auch langfristig keine Verringerung der Unterbringungszahlen abzeichnet und es derzeit nahezu unmöglich ist, größere Kontingente an Wohnraum zu adäquaten Bedingungen zu schaffen.

Aus den vorgenannten Gründen begrüßt die Stadt Lippstadt das Angebot der Caritas zum Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages. Diese Einschätzung hat auch der Haupt- und Finanzausschuss geteilt und der vorgeschlagenen Alternative einstimmig zugestimmt – im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, um die geplante Maßnahme möglichst zeitnah umsetzen zu können.

„Es ist überaus erfreulich, dass wir durch das Angebot des Caritas-Kreisverbandes Soest eine so gute und kurzfristig umsetzbare Alternative zur Unterbringung umsetzen können.“, macht Bürgermeister Sommer jetzt bei der Unterzeichnung des Mietvertrages deutlich.

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