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Erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen

Verbraucherzentrale im Kreis Soest zieht Bilanz – 10.000 Anfragen und Kontakte 2014

Kreis Soest – Ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte verweigerten: 10.000 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die Verbraucherzentrale im Kreis Soest auch 2014 erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen war. Ständige Herausforderung für die Teams in Lippstadt und Soest auf aktuelle Entwicklungen schnell zu reagieren.

Ralf Hellermann, Dezernent für Ordnung sowie Gesundheits- und Verbraucherschutz des Kreises Soest, ist erfreut über diese einmal mehr positive Resonanz: „Auch im Jahre 2014 konnte die Verbraucherzentrale mit den Beratungsstellen in Soest und Lippstadt einer Vielzahl von Ratsuchenden zu verschiedenen Themen beraten. Dabei erlebe ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im persönlichen Kontakt mit den Bürgern als sehr kompetent und freundlich.“ Neben dem Land bezuschusst auch der Kreis die Verbraucherzentrale im Kreis Soest. Außerdem beteiligen sich die Städte Soest und Lippstadt an den Mieten für die Räumlichkeiten. Die Beratungsstelle Soest (www.vz-nrw.de/soest) hat die Adresse Nottebohmweg 2-8, die Beratungsstelle Lippstadt ist an der Woldemei 36-38 (www.vz-nrw.de/lippstadt) zu finden.

„Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind“, berichtet Beratungsstellenleiterin Hilde Becker. Ratsuchende wollten wissen, für welche Darlehnsverträge Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde Unterstützung gesucht, weil Kreditinstitute massenhaft versuchten, die Erstattung mit fadenscheinigen Argumenten zu verweigern. Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot wurde der Weg zum Recht gebahnt.

Zudem sorgten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte Beratungstermine: „Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Vertrag unter Umständen noch ‚ewig‘ widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung“, erläutert Hilde Becker.

Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Probleme bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme.

Zu schaffen machten auch Phishing-Mails: T-Online- und Amazon-Kunden, Inhaber einer Master-Card oder Nutzer von Pay-Pal-Konten hatten zuhauf unerwartete E-Mails erhalten, die angeblich von ihrem Anbieter stammten und die mit fadenscheinigem Inhalt geheime Zugangsdaten abfischen wollten. Die Maschen der Betrüger waren alle ähnlich: Sie versuchten mit angeblichen Sperrungen, Einschränkungen, Unregelmäßigkeiten oder Fremdzugriffen in Angst und Panik zu versetzen und zur Preisgabe zu verleiten. Dabei erreichten die als Rechnung getarnten Phishing-Mails eine neue Qualität: Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die E-Mail-Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann. „Durch die persönliche Adressierung nahmen die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung“, bilanziert Hilde Becker. Bis zu drei Anfragen täglich erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing.

Rat und Recht waren gefragt, wenn es beim Stromanbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.

Ärger brach sich auch Bahn, wenn Billigstromanbieter ihren Kunden die Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden vielfach zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. „Mit der Aktion ‚Stromanbieterwechsel – aber sicher‘ haben wir aufgezeigt, wie man sicher wechseln und zugleich sparen kann“, so die Beratungsstellenleiterin.

Hier der Jahresbericht.

Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest
Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest

Stellten den Jahresbericht 2014 der Verbraucherzentrale im Kreis Soest während einer Pressekonferenz am Freitag, 22. Mai 2015, in Lippstadt vor (v. l.): Andrea Birkenhauer, Verbraucherberaterin in Lippstadt, Holger Okken, Verbraucherberater in Soest, Hilde Becker, Leiterin der Verbraucherzentralen Lippstadt und Soest, und Elisabeth Wigger-Düsing, Verbraucherberaterin in Soest.

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