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Geschäftsidee eines Privatmanns war „Schrott“

Kreis Soest – Dass man mit Schrott derzeit viel Geld verdienen kann, wusste ein Soester, der jahrelang eine Recycling-Firma mit größeren Mengen an Schrott beliefert hatte. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt fiel auf, dass der „Schrotthändler“ kein Gewerbe angemeldet hatte. Dieser Umstand und die Tatsache, dass er gleichzeitig Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezog, wurden ihm zum Verhängnis. Die Ermittler der Kreisverwaltung Soest leiteten daher ein Ermittlungsverfahren gegen den „Händler“ ein.

Der selbsternannte „Jäger und Sammler“ fuhr durch die Lande und sammelte in erheblichem Umfang Altmetalle, die er bei einem Unternehmen zu Geld machte. Auf diese Weise erzielte er in den Jahren 2009 bis 2011 ein zusätzliches Einkommen von 9.500 Euro. Diese Einnahmen gab der 42-jährige Soester aber nicht an, als er Arbeitslosengeld II beantragte.

Der Kreis stellte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts des Sozialleistungsmissbrauchs.

Angesichts der Dauer der Straftat und der Höhe des angerichteten Schadens wurde der erfolgreiche Sammler jetzt wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss er die erschlichenen Leistungen in vierstelliger Höhe zurückzahlen.

„Wer nicht anzeigt, dass er ein Gewerbe aufnimmt und Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfange erbringt, handelt nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ordnungswidrig“, erläutern die Ermittler der Kreisverwaltung den rechtlichen Hintergrund. Genauso verpflichtend sei es natürlich, Einkünfte anzugeben, wenn man Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragt oder erhält. Da der Soester „Schrotthändler“ beides unterlassen habe, sei gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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