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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Geseke – Die Landesregierung hat weitere drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen.

Die seit Montag, 23. März 2020, gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 (CoronaSchVO) sieht in § 12 vor, dass in der Öffentlichkeit Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen untersagt sind. Ausnahmen sind beispielsweise Verwandte in gerade Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen oder die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist ebenfalls untersagt. Des Weiteren sind die Behörden gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch und konsequent durchzusetzen und bei Verstößen Geldbußen von mindestens 200 € festzusetzen (§ 14). Zwangsmitteln durchzusetzen.

Das Ordnungsamt der Stadt Geseke und die Polizeiwache Geseke haben ihre Zusammenarbeit weiter intensiviert und kontrollieren nun gemeinsam die Durchsetzung dieser Regelungen.

Bürgermeister Dr. Remco van der Velden:

„Wir sind gehalten, die Bestimmungen der vom Land erlassenen Verordnung energisch und konsequent durchzusetzen. Das werden wir tun und dazu dient auch die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsamt. Beim  ersten Mal sprechen wir noch eine Verwarnung aus, danach werden wir die Verbote durch Bußgelder von mindestens 200 € und Strafen durchsetzen.“

Quelle: Stadt Geseke

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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