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Lernförderung durch Bildungs- und Teilhabepaket weiterhin möglich

Versetzung in die nächste Klasse sichern

Kreis Soest – Die Halbjahreszeugnisse liegen vor und die Entwicklung zum Schuljahresende lässt sich abzeichnen. Ist eine Versetzung gefährdet? Sind schulische Angebote ausgeschöpft? Wird das Lernziel nicht erreicht? Es besteht weiterhin die Chance einen Antrag auf eine ergänzende Lernförderung zu stellen und so die Versetzung des Schulkindes in die nächste Klasse zu sichern.

Gesetzliche Regelungen sichern seit dem 01.01.2011 die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Paket übernimmt neben der persönlichen Schulpauschale im Februar und August eines Jahres und den Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge unter anderem auch die Kosten für eine ergänzende Lernförderung („Nachhilfeunterricht“).

Die Voraussetzung für diesen Nachhilfeunterricht liegt vor, wenn das wesentliche Lernziel, die Versetzung in die nächste Klasse, nachweislich durch mangelnde Leistungen auf dem Halbjahreszeugnis gefährdet ist, kostenlose schulische und schulnahe Angebote zum Beispiel über einen Förderverein ausgeschöpft sind und eine Stellungnahme der Schule über eine Lernzielgefährdung vorliegt (Antragsvordruck). Antragsvordrucke können auf der Seite des Kreises Soest www.kreis-soest.de, bei den örtlichen Sozialämtern sowie beim Jobcenter abgerufen werden.

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, die gleichzeitig Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II), Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Bei Fragen stehen die örtlichen Sozialämter beziehungsweise das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Kreis Soest zur Verfügung.

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