Kreis Soest – Auch wenn die Maiwanderung für viele Menschen eine feste Größe zum Feiertag ist, sollte sie dieses Jahr trotzdem ausfallen.
Die Gaststätten und sonstigen Anlaufpunkte werden nicht geöffnet haben. Da Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich nicht erlaubt sind, ist der Reiz der Wanderung sowieso dahin. Zusammenkünfte sind nur im privaten Bereich erlaubt, nicht in der Öffentlichkeit wie in Parks oder auf der grünen Wiese. Auch das Grillen im eigenen Garten hat seine Grenzen. Wenn dieses den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung annimmt, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehalten, einzuschreiten. Für alle die trotzdem losziehen möchten, gelten natürlich die derzeit bestehenden Regeln des Kontaktverbots, auch am 1. Mai. Die Polizei wird gemeinsam mit den Ordnungsämtern im Kreis entsprechende Kontrollen durchführen und bei Bedarf auch eingreifen.
Quelle: Kreispolizeibehörde Soest