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Artgeschützte Tiere müssen gemeldet werden

Märkischer Kreis (pmk) – Wer zu Weihnachten darüber nachdenkt, sich ein exotisches, artgeschütztes Tier zuzulegen oder zu verschenken, sollte sich vorher genau informieren. Das rät der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises. Artgeschützte Tiere stellen besondere Anforderungen an die Tierhaltung und müssen nach der Bundesartenschutzverordnung bei der Unteren Landschaftsbehörde angemeldet werden. Dazu sind neben persönlichen Angaben, behördlichen Bescheinigungen, wie beispielsweise EG-Bescheinigungen (bei bestimmten Tieren mit Fotodokumentation) sowie gegebenenfalls Kopien von Einfuhrdokumenten, alten Cites-Bescheinigungen (Vorgänger der EG-Bescheinigungen), Rechnungen oder Belege beizufügen. Je nach Schutzstatus des Tieres können sich noch weitere Verpflichtungen für die Besitzer oder Halter ergeben.

Allein im Jahr 2014 wurden 554 Tiere angemeldet. Insgesamt sind im Märkischen Kreis weit über 3.000 Tiere aktenkundig. Ganz oben auf der Hitliste steht die Griechische Landschildkröte, die die höchsten Anforderungen an den Tierhalter stellt. Danach folgen die Vierzehen-Landschildkröte und andere Landschildkröten sowie Panther- und Jemen-Chamäleons, Frösche, Schlangen und unterschiedliche Papageien- und Vogelarten.

Die griechische Landschildkröte ist eine geschützte Art (Foto: pmk).
Die griechische Landschildkröte ist eine geschützte Art (Foto: pmk).

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