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Informationen zum Volkstrauertag 2014

Werdohl – Am Sonntag, den 16.11.2014, ist der Volkstrauertag. Der Volkstrauertag zählt zu den hohen stillen Feiertagen, für den besondere Regeln gelten. An diesem Tag soll es noch ruhiger zugehen als an ganz „normalen“ Sonn- und Feiertagen. Die Trauer und Andacht der Gläubigen soll (z.B. durch Lärm) nicht gestört werden.

Um bestehende Zweifel über die Zulässigkeit verschiedener Veranstaltungen auszuräumen, weist die Abteilung Ordnung und Einwohnerwesen auf folgende Vorschriften des Feiertagsgesetzes hin.

Folgende Veranstaltungen sind am Volkstrauertag von morgens 05.00 Uhr bis mittags 13.00 Uhr verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Tierleistungsschauen,
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
  • alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher – auch klassischer – Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett u.a.; Ausnahmen gelten hier nur für Veranstaltungen religiöser oder weltanschaulicher Art oder sonst ernsten Charakters,
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten

In der Zeit von morgens 05.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr sind zudem untersagt:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz (auch Skat- und Dart-Turniere, die zu den unterhaltenden Darbietungen zählen, sind am Volkstrauertag verboten)

Ein Aufruf der Bürgermeisterin zum Volkstrauertag ist hier abrufbar.

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