Kreis kümmert sich um private Sprengstoffangelegenheiten
Märkischer Kreis (pmk) – Ab 1. Februar 2014 gibt es beim Märkischen Kreis einen verwaltungsinternen Zuständigkeitswechsel: der Fachdienst Ordnungsrecht und Bevölkerungsschutz des Märkischen Kreises in Lüdenscheid übernimmt die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich von der Verwaltung der Kreispolizeibehörde in Iserlohn.
Die Erlaubnis im Rahmen des Sprengstoffgesetzes berechtigt zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Schwarz- oder Nitrocellulosepulver. Gefragt ist eine solche Erlaubnis vorwiegend im sportlichen oder jagdlichen Schießen oder zur Brauchtumspflege und damit von Personen, die als Wiederlader von Patronenhülsen, Vorderladerschützen oder Böllerschützen aktiv werden wollen. Interessenten aus dem Märkischen Kreis wenden sich bitte zukünftig an den Märkischen Kreis, Fachdienst Ordnungsrecht und Bevölkerungsschutz, Heedfelder Straße 45 in 58509 Lüdenscheid. Zuständiger Sachbearbeiter ist Ulrich Hügenberg (Telefonnummer: 02351/966-6506).
Der Zuständigkeitswechsel betrifft jedoch lediglich das Sprengstoffrecht im privaten Bereich. Die Zuständigkeit des Sprengstoffrechtes im gewerblichen Bereich liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, das Waffenrecht verbleibt bei der Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis, mit Sitz in Iserlohn.
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