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Ausnahmeerlaubnis für Feuerwerk an der Kalve

Lüdenscheid – Auf dem Gelände des Grundstücks Kalver Straße 36 darf am Freitag, 14. Oktober, bei der Feier eines Firmenjubiläums Feuerwerk abgebrannt werden. Die Ausnahmeerlaubnis der Stadt Lüdenscheid gilt für den Zeitraum von 22.30 bis 23 Uhr.

Die Genehmigung erlaubt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die auch in der Silvesternacht abgebrannt werden dürfen – mit folgender Einschränkung: „Die Verwendung von Kanonenschlägen oder pyrotechnischen Gegenständen mit ähnlich scharfer Knallwirkung ist verboten“, heißt es in der Ausnahmeerlaubnis, die der Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Feierlichkeiten ausgestellt hat.

Eine weitere Auflage: Das Feuerwerk muss binnen zehn Minuten angebrannt sein und der dabei entstehende Müll umgehend beseitigt werden. Außerdem muss das Grundstück so abgesperrt werden, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.

Die Ausnahmeerlaubnis werde „bei extremer Trockenheit, ab Waldbrandstufe 3 oder erheblichem Wind“ ungültig, heißt es in dem Schreiben weiter. Dann dürfe das Feuerwerk nicht gezündet werden. Informationen zur Wetterlage könnten auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aufgerufen werden.

Quelle: Stadt Lüdenscheid

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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