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Kreis zahlt 19,94 Millionen Euro Elterngeld aus

Märkischer Kreis – Immer mehr Väter beantragen beim Märkischen Kreis Elterngeld. Im vergangenen Jahr waren es 17,44 Prozent von insgesamt 4.326 Anträgen.
Bei der Elterngeldstelle des Märkischen Kreises gingen im vergangenen Jahr insgesamt 4.326 Anträge ein. Das ist eine Steigerung von 303 Anträgen oder 7,53 Prozent gegenüber 2015. Wie der Märkische Kreis weiter mitteilt, ist die Entwicklung bei den Vätern, die Elterngeld beantragen, erfreulich. Stammte vor fünf Jahren noch nicht einmal jeder zehnte bewilligte Antrag von einem Vater, so ist es mittlerweile annähernd jeder sechste (17,44 Prozent). Die Elterngeldzahlungen beliefen sich im vergangenen Jahr auf nahezu 19,94 Millionen Euro.

Ob und inwieweit die Einführung des ElterngeldPlus zum 01. Juli 2015 für alle nach dem 30. Juni 2015 geborenen Kinder zu dieser Entwicklung beigetragen hat, kann von der Elterngeldstelle nicht beurteilt werden. Fest steht leider, dass sich der Beratungs- und Bearbeitungsaufwand aufgrund der Neuregelungen erhöht und zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten geführt hat.

Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

Das ElterngeldPlus bietet Müttern und Vätern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möch-ten, mehr Spielraum. Sie haben die Möglichkeit, länger Elterngeld zu beziehen und ihr Elterngeldbudget besser auszuschöpfen. Informationen zum ElterngeldPlus gibt es auf der Internet-Seite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/jugend/elterngeld.php. Dort können auch die aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden. Außerdem findet sich dort ein Link zum Elterngeldplaner und –rechner des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, mit dem sich der Elterngeldbezug planen und die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln lässt.

Seit dem 01. August 2013 konnte für nach dem 31. Juli 2012 geborene Kinder, die keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nahmen, ein monatliches Betreuungsgeld gezahlt werden. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits am 21. Juli 2015 entschieden hat, dass das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes verfassungswidrig ist und seit diesem Tag keine neuen Bewilligungen mehr ausgesprochen werden dürfen, gehen immer noch vereinzelt Anträge bei der Elterngeldstelle ein.

Der Märkische Kreis weist deshalb darauf hin, dass selbst dann, wenn für ein Kind ein öffentlich-geförderter Betreuungsplatz nicht in Anspruch genommen wird, kein Betreuungsgeld mehr gewährt werden kann.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de erreichbar.

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