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Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch aufgedeckt

Iserlohn. Die Ermittler des Bereichs Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnten wieder einen eklatanten Fall von Schwarzarbeit aufdecken und ahnden. Zunächst wurde gegen einen illegalen Stuckateurbetrieb aus dem Rheinland, der in Iserlohn tätig war, wegen gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit ermittelt.

Dieses Verfahren konnte mit einem Bußgeldbescheid über 5 000 Euro rechtskräftig abgeschlossen werden. Dabei wurde festgestellt, dass der Betroffene unter anderem auch als Subunternehmer für einen an der niederländischen Grenze ansässigen Generalunternehmer für Innen- und Außenputzarbeiten tätig war. Mit Beschluss des Amtsgerichts wurde dieses Unternehmen durchsucht. Die Auswertung der dort sichergestellten Beweismittel ergab, dass mindestens fünf weitere illegal tätige Stuckateurbetriebe als Subunternehmer beschäftigt wurden.

Die illegale Beauftragung dieser Betriebe konnte nun mit einem Bußgeldbescheid über 35 000 Euro gegen den Generalunternehmer, der sich einsichtig zeigte, geahndet werden. Entsprechende Folgeverfahren gegen die Subunternehmer wurden bereits eingeleitet.

Außerdem konnte ein Fall von Sozialleistungsmissbrauch zum Nachteil des Jobcenters MK erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei bezog ein Iserlohner Gewerbetreibender Arbeitslosengeld II-Leistungen, da seine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb angeblich nicht ausreichend waren. Dies erregte bei den beteiligten Behörden ein gewisses Misstrauen. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem einige belastende Fakten zutage traten.

Wegen des nun konkreten Verdachts des Leistungsmissbrauchs wurde mit Beschluss des Amtsgerichts eine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten durchgeführt. Aufgrund der dabei sichergestellten und ausgewerteten Beweismittel konnte dem unlauteren Kaufmann Leistungsmissbrauch in Höhe von rund 10 000 Euro, bezogen auf ein Jahr, nachgewiesen werden. Bei der Staatsanwaltschaft wurde Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Das entsprechende Ermittlungsverfahren ist zurzeit noch anhängig. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Träger zurückgefordert.

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