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Märkischer Kreis: Neue Reiterplaketten für das Jahr 2012 sind da

Märkischer Kreis (pmk). Die neuen Reiterplaketten für das Jahr 2012 sind eingetroffen. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Reitkennzeichen besitzen.

Das betrifft sowohl die Benutzung privater als auch öffentlicher Straßen und Wege. Auf diese Bestimmung des Landschaftsgesetzes weist der Märkische Kreis hin und bittet Pferdeliebhaber, die noch kein Reitkennzeichen (Erstbezieher) oder noch keine Reiterplaketten (Jahresbesteller) für das Jahr 2012 besitzen, diese zu beantragen.

Die Reitkennzeichen/Reiterplaketten werden beim Märkischen Kreis vom Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Das Antragsformular ist zu finden auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de. Die zwei gelben Schilder also die Reitkennzeichen beziehen sich immer auf den Reiter. Auf diese Schilder müssen die jährlich zu wechselnden farblichen Aufkleber der Reiterplaketten aufgeklebt werden. Ab sofort sind nur noch Reitkennzeichen mit einer “grün” Plakette und den Ziffern “12″ gültig.

Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 Euro. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiter-plaketten bei Erstausgabe auf 88 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 Euro. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privat-personen in Höhe von 25 Euro bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75 Euro. Die Reitabgabe wird ans Land abgeführt.

Im Märkischen Kreis gilt die sogenannte “Freistellungsregelung”, nach der das Reiten innerhalb des Waldes auf allen öffentlichen und privaten Wegen gestattet ist. Das Reiten ist aber nicht erlaubt auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport-, Lehr- und Trimmpfaden, im Bereich von Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Leitung-strassen und Trampelpfaden. Außerdem darf nicht geritten werden im Bereich von Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen.

Weitere Informationen: Ulrike Regus, Telefon: 02351/966-6379, Telefax: 02351/966-88- 6379, E-Mail: u.regus@maerkischer-kreis.de bzw. landschaft@maerkischer-kreis.de.

Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis

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