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Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen – wie gelingt die Finanzierung?

Der Gebäudesektor ist in Deutschland im Allgemeinen und in Südwestfalen im Speziellen für etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Bei steigenden Energiekosten ist es daher nicht verwunderlich, dass viele Besitzer von Wohneigentum im Sauerland, dem Märkischen Kreis oder dem Siegerland daran denken, ihre Immobilie einer Renovierung oder Sanierung zu unterziehen.

Dieses Vorhaben ist in vielen Fällen mit einem erhöhten Kapitalbedarf verbunden. Dabei können Fördermittel in Anspruch genommen werden, die vom Bund oder vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Finanzierung über einen Immobilienkredit ist möglich. Älteren Hauseigentümern steht zudem die Möglichkeit offen, über einen Teilverkauf die notwendigen Finanzmittel freizusetzen.

Renovierung, Sanierung und Modernisierung

Alle drei Begriffe werden in der Regel nicht nur in Südwestfalen synonym verwendet. Dabei unterscheiden sich die wichtigsten Fakten zum Renovieren, zur Sanierung und zur Modernisierung erheblich. Beim Renovieren handelt es sich um Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild der Immobilie verbessern.

Bei einer Sanierung werden Mängel beseitigt, die die Nutzung erheblich einschränken. Eine Modernisierung umfasst Arbeiten, die den Marktwert der Immobilie langfristig steigern. Alle drei Maßnahmenbündel dienen dem Werterhalt eines Gebäudes und sind teils mit hohen Kosten verbunden. Wie lassen sich die benötigten Finanzmittel am besten rekrutieren?

Öffentliche Förderprogramme

Die Fördermittel betreffen Einzelmaßnahmen und werden seit Mitte 2022 in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt. In Südwestfalen lassen sich zudem Förderungen über die NRW-Bank realisieren.

Förderfähige Maßnahmen betreffen unter anderem die Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen sowie die Optimierung beziehungsweise den Austausch von Heizungsanlagen. Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Förderung vor der ersten Sanierungsmaßnahme gestellt werden muss.

Baufinanzierung

Auch ein Immobilienkredit kann für die Finanzmittel sorgen, die für eine Sanierungsmaßnahme benötigt werden. Dieses Vorgehen wird jedoch von der Aufnahme neuer Schulden begleitet. Zudem muss der Kreditnehmer über eine einwandfreie Bonität verfügen.

Immobilien-Teilverkauf

Älteren Bürgern in Südwestfalen mit Wohneigentum steht zudem der Teilverkauf offen. Bei diesem Modell können Senioren ab 55 Jahren die Hälfte ihrer Wohnimmobilie an einen Teilverkaufsanbieter abtreten, um ihre Liquidität zu erhöhen und Sanierungsmaßnahmen am Haus zu finanzieren.

Das Besondere beim Teilverkauf ist der Umstand, dass den Eigentümern ein Nießbrauchrecht zugestanden wird, das rechtssicher im Grundbuch vermerkt wird. Sie können dadurch in der Immobilie wohnen bleiben und diese obendrein für Vermietungen nutzen.

Der Teilverkauf ist eine Lösung vor allem für Menschen, denen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters bei der Aufnahme von Krediten schlechtere Konditionen eingeräumt werden als Menschen im mittleren Alter. Im Idealfall lässt sich ein Teilverkauf mit einer Fördermaßnahme verbinden.

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