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Was ist neu bei der KFZ- Hauptuntersuchung?

Ab Juli 2012 folgt die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU), auch TÜV genannt, neuen Kriterien. Wichtige Veränderungen sollen relevante Folgen für die Sicherheit der Fahrzeuge im Straßenverkehr haben. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick.

Die Probefahrt

Während das Auto bisher in der Werkstatt geprüft wurde, muss es nun mit mindestens 8 km/h Probe gefahren werden. Hierbei wird die Lenkung getestet, das heißt in beide Richtungen eingeschlagen, und auch die Bremse muss mal getätigt werden. Der Grund dafür ist, dass hierbei verschiedene Sicherheitsassistenzsystem angesprochen werden. Diese werden schließlich über spezielle Adapter an der OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) ausgelesen. Elektrische Komponenten, die immer wichtigere Bauteile an sollen künftig bei der Hauptuntersuchung einen größeren Stellenwert einnehmen.
Noch ist die Probefahrt nicht für alle Fahrzeuge verpflichtend, sie wird nach und nach eingeführt. Ab April 2012 ist zumindest für alle Fahrzeuge relevant, die neu zugelassen werden. Wer sich also jetzt einen Gebrauchtwagen bei http://www.autoda.de/ kauft und diesen zur TÜV-Prüfung bringen muss, wird sein Fahrzeug schon die erweiterte HU geben.

Bundesweite Vereinheitlichung

Bisher galt folgende Regelung: Ein Neuwagen muss nach drei Jahren zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung, während ältere Fahrzeuge alle zwei Jahre geprüft werden. Wenn der auf der Plakette angegebene Termin versäumte wurde, wurde die neue Plakette in manchen Bundesländern zurückdatiert, in anderen wiederum nicht. Künftig werden Plaketten überall für zwei Jahre nach der Untersuchung ausgestellt.
Diese Regelung verführt unter Umständen dazu, die HU hinauszuzögern, andererseits drohen Bußgelder, wenn der Termin länger als drei Monate überfällig ist. Und wenn man mit abgelaufener Plakette in einen Unfall verwickelt wird, kann dies entsprechende Konsequenzen bei der Versicherung haben.

Detailliertere Mängelangaben

Eine weitere erfreuliche Nachricht für Autofahrer ist, dass künftig alle Werkstätten mit einem einheitlichen Mängelbaum arbeiten, der noch detailliertere Hinweise über die Mängel am Fahrzeug geben. Mit dieser Auskunft kann man schließlich direkt zur nächsten Werkstatt gehen und gezielt die Reparatur in Auftrag geben.

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