Kreis Soest: 3.000 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
Kreis Soest. Immer mehr Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden im Kreis gestellt. Im Vergleich zum Stand Mitte Mai hat sich die Anzahl auf über 3.000 verdoppelt.
Die Abteilung Soziales des Kreises geht allerdings davon aus, dass es bis zu 13.000 Anspruchsberechtigte gibt. Deshalb appelliert Gerald Bankamp, Sachgebietsleiter Sicherung des Lebensunterhalts, schnell einen Antrag zu stellen. Denn Arbeitslosengeld-II-Bezieher erhalten nur noch bis Ende Juni Leistungen auch rückwirkend.
Die Antragstellung sei einfach, betont der Sozialexperte des Kreises: „Die Angabe der persönlichen Daten, des Anlasses für den Antrag und der Konto-Verbindung sowie die Vorlage der jeweiligen Belege reicht im Regelfall aus.“ Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können Anträge in den Geschäftsstellen des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv einreichen. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte sind die Städten und Gemeinden oder der Kreis Soest als die kreisweit koordinierende Einrichtung die annehmenden Stellen. Auch eine Weiterleitung über die Kindergärten und Schulen ist möglich. „Kein Gang ist jedoch vergeblich. Im Zweifel leiten die jeweiligen Behörden die Anträge an die zuständige Stelle weiter“, betont Gerald Bankamp.
Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis zu 4.400 Kinder, die laufende Leistungen beim Jobcenter erhalten, zum Schuljahresbeginn automatisch und ohne einen gesonderten Antrag die Schuljahrespauschale von 70 Euro erhalten. „Kinder, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag erhalten, müssen hierzu aber baldmöglichst einen entsprechenden Antrag stellen“, ergänzt Sachbearbeiterin Sarah Mergenmeier. „Die grundsätzliche Antragstellung aus Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte allerdings in den kommenden vier Jahren weiterhin rückwirkend zum 1. Januar 2011 möglich.“ Sie macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Anträge für Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Horten und Kindertageseinrichtungen rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Schuljahres, möglichst aber bis zum 1. August 2011 gestellt werden sollten. Ihr zusätzlicher Tipp: Neben der Schuljahrespauschale hätten Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte auch Anspruch auf die Übernahme von Klassenfahrtenkosten sowie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen und Ferienfreizeiten (insgesamt 120 Euro pro Jahr).
Vordrucke für sämtliche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind auf der Internetseite www.kreis-soest.de sowie bei den Städten und Gemeinden erhältlich.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest
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