Aktuelles aus den Orten

Kreis Soest: Behörden lassen Veranstalter nicht im Regen stehen

Kreis Soest. Gibt es als Folge der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade höhere Sicherheitsauflagen, die Veranstalter und ehrenamtliche Vereins-vorstände bei größeren Events vor unlösbare Aufgaben stellen?

In der Antwort auf eine besorgte BG-Anfrage im Kreistag stellt Ralf Hellermann, Dezernent für Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, klar: „Ziel der Behörden im Kreis Soest ist es, den Veranstaltern behilflich zu sein, ihre Pflichten zu erfüllen.

Die gesetzlichen Grundlagen hätten sich seit der Love-Parade im Juli 2010 im Wesentlichen nicht geändert. Allerdings sei nach Duisburg bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern, die ein erhöhtes Gefahren und Konfliktpotential aufweisen, ein Abstimmungsverfahren eingeführt worden. So sei die Abteilung Ordnungsange-legenheiten des Kreises Soest als Aufsichtsbehörde für die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zu beteiligen. „Ein Veranstalter hatte immer schon Pflichten und musste immer schon haften“, betont Hellermann. Durch die Vorfälle in Duisburg oder in Menden, wo ein Kfz in einen Schützenzug raste, sei diese Verantwortung allen Beteiligten noch einmal sehr bewusst gemacht worden.

Für Großveranstaltungen hätten die Behörden im Kreis ein einheitliches Vorgehen verabredet. Erster Ansprechpartner der Veranstalter vor Ort seien die Ordnungsämter. Bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten durch den Veranstalter erfolge frühzeitig über Sicherheitsbesprechungen eine Beratung durch alle beteiligten Behörden. Zur Durchführung von (Schützen-)Umzügen gebe es mittlerweile ein abgestimmtes Merkblatt der Straßenverkehrsbehörden im Kreis.

Erklärtes Ziel ist, im Sinne der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher rechtzeitig ein gutes Sicherheitskonzept abzustimmen und dessen erfolgreiche Umsetzung in die Praxis zu begleiten“, bringt es Ralf Hellermann auf den Punkt. Der Kreis habe im Ordnungsamt eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Unterlagen wie Entwürfe für Sicherheitskonzepte oder Anfragen an Abteilungen des Kreises gesendet werden können. Das Ordnungsamt übernehme die Koordination zwischen Bauaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Brandschutzdienststelle und Rettungsdienst, um ein einheitliches Vorgehen des Kreises sicherzustellen.

„Gerade für das ehrenamtliche Engagement wäre es fatal, wenn den Vorständen Pflichtverletzungen vorgeworfen würden und sie haften müssten“, stellt Ralf Hellermann heraus. Problematisch sei insbesondere, wenn Veranstalter erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen nicht einholten. Dann könnten sie bei Vorfällen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb seien Austausch und Abstimmung zwischen Veranstalter und Behörden wichtig. Der Kreis Soest biete im Rahmen der Beratung neben Informationsmaterial auch Gespräche an. Vertreter der relevanten Abteilungen hätten schon an verschiedenen Versammlungen teilgenommen. Es habe sich gezeigt, dass verschiedene Veranstalter inzwischen schon sehr gute Konzepte erstellt und umgesetzt haben.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest

Ein Kommentar

  1. Ein großes Lob der Redaktion! Dies ist der erste Presseartikel nach der Loveparade, in der korrekt angegeben wird, dass keine Gesetze geändert wurden, sondern die interne Abstimmung der Behörden anders erfolgt.

    Fast in allen Presseartikeln nach der Loveparade war stereotyp behauptet worden, “Sicherheitsvorschriften” hätten sich geändert – was nicht stimmt: SBauVO NRW, BauO NRW und alle UVV´s gelten unverändert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"