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Kreis Soest: Bodenschätzungsergebnisse liegen in digitaler Form vor

Kreis Soest. Das Katasteramt des Kreises Soest hat die Arbeiten zur digitalen Erfassung der Bodenschätzungsergebnisse erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb des Kreisgebietes gibt es in der Katasterkarte 1.533 Fluren mit insgesamt über 227.000 Flurstücken. In diesem Gebiet hat das Sachgebiet – Erneuerung des Liegenschaftskatasters – für sämtliche Flurstücke des Kreises Soest die vorhandenen Schätzungsmerkmale der Bodenschätzung digital erfasst.

Damit ist der Kreis Soest einer der ersten Flächenkreise, der sämtliche Bodenschätz-ungsmerkmale digital abrufen kann. Für die digitale Erfassung wurden Daten aus mehr als 4.800 Kartenblättern in die Amtliche Liegenschaftskarte übertragen. Neben den einzelnen Wertzahlen der Acker- und Grünlandgrundstücke wurden auch 1.009 „Musterstücke“ und 43.425 „Grablöcher“ dargestellt, die der Beurteilung des Bodens durch die Gutachter der Finanzbehörden dienen.

Hierfür mussten im Vorfeld die Gesetze und Vorschriften an die digitalen Erfordernisse angepasst werden. Weitestgehend liegt auch noch bei der heutigen Erfassung der Schätzung das Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934 und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen von 1935 zu Grunde.

Der Zweck der Bodenschätzung dient heute wie damals einer Vereinheitlichung der Besteuerung und der Verbesserung der Beleihungsgrundlagen bei Banken und Versicherungen, Entschädigungszahlungen sowie Hilfe bei politischen Entscheidungen und Planungen. Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind Maßstab für viele Bereiche, wie zum Beispiel bei der Berechnung von landwirtschaftlichen Beiträgen und Gebühren.

In Abstimmung mit dem Finanzamt wurden die Originale der alten Karten abgeglichen und digitalisiert. Ebenso wurden Nachschätzungen der Folgejahre übernommen und eingearbeitet. Die alten Originale werden zukünftig nur noch im Landesarchiv in Münster vorgehalten. Im Katasteramt kann nach entsprechender Offenlegung ab Januar 2012 auf die Daten in digitaler Form zugegriffen und Auszüge aus dem digitalen Bestand erteilt werden. Natürlich sind auch heute noch analoge Auszüge möglich. Unter den Originalen befinden sich Zeichnungen des Vermessungstechnikers und Soester Künstlers Heinrich Schlief, der an der Erstellung der Schätzungskarten im Altkreis Soest mitgewirkt hat.

Der Kreis Soest nimmt die digitale Erfassung der Bodenschätzungsmerkmale als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie ist erfolgt, um die Aufgaben-erfüllung des amtlichen Vermessungswesens dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik anzupassen sowie den neuen elektronischen Medien gerecht zu werden.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest

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