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Märkischer Kreis: Neue Reiterplaketten sind da

Märkischer Kreis. Die neuen Reiterplaketten für das Jahr 2011 sind da. Das teilt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises mit. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Reitkennzeichen besitzen.

Das betrifft sowohl die Benutzung privater als auch öffentlicher Wege. Auf diese Bestimmung des Landschaftsgesetzes weist der Märkische Kreis hin und bittet Pferdehalter, die noch kein Reitkennzeichen (Erstbezieher) oder noch keine Reiterplaketten (Jahresbesteller) für das Jahr 2011 besitzen, diese zu beantragen.

Die Reitkennzeichen werden vom Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege ausgegeben. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de zu finden. Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter. Auf diese Schilder müssen die jährlich zu wechselnden farblichen Aufkleber (Reiterplaketten) aufgeklebt werden. Ab sofort sind nur noch Reitkennzeichen mit einer „rosa“ Plakette und der Jahreszahl „11“ gültig.

Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 Euro. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstaus-gabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 Euro. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 Euro bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 Euro. Diese Reitabgabe wird an das Land Nordrhein-Westfalen abgeführt.

Im Märkischen Kreis gilt die sogenannte „Freistellungsregelung“, nach der das Reiten innerhalb des Waldes auf allen öffentlichen und privaten Wegen gestattet ist. Das Reiten ist aber nicht erlaubt auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport-, Lehr- und Trimmpfaden, im Bereich von Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Leitungstrassen und Trampelpfaden. Außerdem darf nicht geritten werden im Bereich von Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen.

Weitere Informationen: Ulrike Regus, Telefon: 02351/966-6379, Telefax: 02351/966-6373, E-Mail: u.regus@maerkischer-kreis.de bzw. landschaft@maerkischer-kreis.de.

Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis

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