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Marsberg: Schwerbehinderung in Alltag und Beruf

Marsberg. Bei der Veranstaltung in Marsberg wird zunächst ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Schwerbehindertenrechts gegeben. Was ist eigentlich eine Behinderung? Wie und wo ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen?

Zur Klärung bietet das DGB Bildungswerk NRW e.V. in Zusammenarbeit mit der IG BCE Ortsgruppe Marsberg sowie der DGB Region Südwestfalen diese Informations-veranstaltung an. Was sind Merkzeichen und wann steht jemandem ein solcher Nachteilsausgleich zu? So sind beispielsweise nur wenige Schwerbehinderte berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen. Daher werden die konkreten Rechte dargestellt, die sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft selbst, sowie aus der Zuerkennung eines Merkzeichens ergeben können.

Dies betrifft aber nicht nur das Alltagsleben der Betroffenen, wie etwa bei der unent-geltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, sondern auch deren Berufsleben, zum Beispiel beim Kündigungsschutz und dem Urlaubsanspruch. „Wenig bekannt ist auch, dass Jeder selbst entscheiden kann, ob er seinen Arbeitgeber von seiner Schwerbehinderung in Kenntnis setzt“, teilt Martin Brinkerink, Vorsitzender der Marsberger IG BCE Ortsgruppe mit. Nur wer besondere Ansprüche am Arbeitsplatz geltend machen wolle, sei zur Mitteilung verpflichtet, so Brinkerink weiter.

Diese und weitere Aspekte wird am Montag [04. Juli 2011] André Geyer, Fachanwalt für Sozialrecht mit den Interessierten in Marsberg besprechen. Die kostenlose Info-Veranstaltung findet statt um 15:00 Uhr im Marsberger Bürgerhaus, Casparistraße. Auskünfte zur Veranstaltung gibt Petra Goldfuss vom DGB unter Telefon 02931/963700.

Quelle: IG BCE – Ortsgruppe Marsberg

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