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Scheidung – Tipps zum Hausverkauf

Es ist zwar erschreckend, aber wahr: In Deutschland wird rund die Hälfte aller Ehen wieder geschieden. Natürlich möchte man sich am liebsten nicht mit diesem Thema auseinandersetzen, bis es tatsächlich so weit sein könnte. In der Regel kann es jedoch nicht schaden, wenn man sich für den Fall der Fälle schon einmal im Voraus mit gewissen Dingen beschäftigt, um in einer entsprechenden Situation angemessen reagieren zu können. Problematisch wird eine Scheidung besonders dann, wenn man über gemeinsamen Besitz, wie zum Beispiel ein Haus verfügt. Aus diesem Grund zeigen wir hier, wie man vorgehen kann, wenn man sich in einer solchen Lage befinden sollte.

Was passiert mit dem gemeinsamen Besitz?

Kommt es zu einer Scheidung, muss zwangsläufig entschieden werden, was mit dem gemeinsamen Haus geschieht. Soll es verkauft werden oder möchte man selbst beziehungsweise der Ehepartner vielleicht weiterhin in dem Haus leben? In vielen Fällen kommt es, wenn man sich mit diesen Fragen auseinandersetzt, zum Streit zwischen den verschiedenen Parteien. Je nachdem, wie die Ehe auseinandergegangen ist, kann dieser tatsächlich sehr unangenehm und kräftezehrend werden. Doch nicht nur, wenn die Parteien sich nicht untereinander einigen können sollten erfahrene Anwälte als Berater hinzugezogen werden, sondern auch wenn man eine im weitesten Sinne gütliche Einigung anstrebt, sollten die Verhandlungen unbedingt mithilfe von rechtlichem Beistand absolviert werden. So kann sich im Nachhinein weder der eine noch der andere Ehepartner über eventuelle Ungerechtigkeiten beschweren.

Sich über die finanziellen Konsequenzen klarwerden

Man sollte nicht unterschätzen, dass eine Scheidung wahrlich eine ganze Reihe von Fragen und Problemen aufwirft. Insbesondere wenn es um das gemeinsame Haus geht, kommt das Gespräch schnell auf das Thema Geld. Häufig sind die Kredite, mit denen der Hauskauf finanziert wurde, nämlich noch längst nicht abgezahlt und haben noch eine mehrjährige Laufzeit vor sich. Ausgesetzt werden können die erforderlichen Zahlungen nicht, ganz unabhängig davon, ob man nun selbst weiter in dem Haus lebt oder nicht. Entscheidet man sich gemeinsam dafür, dass Haus zu verkaufen, können womöglich gewisse Beträge zurückgezahlt werden. Doch nicht immer wird dadurch die gesamte Kreditsumme abgedeckt. Man sollte sich folglich im Voraus ausreichend Gedanken um die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung machen. Nicht nur Anwälte können in diesem Fall Hilfestellung bieten. Auch im Internet finden sich zahlreiche Tipps rund um das Thema Scheidung – Tipps zum Hausverkauf fehlen natürlich auch nicht.

Wenn der Hausverkauf bevorsteht

Hat man sich einmal dazu entschlossen, das gemeinsame Haus zu verkaufen, sollte man sich zunächst einmal darüber Gedanken machen, ob man den Verkauf selbst in die Hand nehmen möchte oder ob diese Aufgabe eher einem Makler zukommen soll. Dieser sollte selbstverständlich über ausreichend Fachwissen und Erfahrungswerte verfügen und sich mit den jeweiligen Immobilienpreisen in der Umgebung auskennen. Wer sich selbst um den Verkauf kümmern möchte, der sollte sich vorweg ausführlich über die verschiedenen Preissegmente in der Region informieren, um sein Haus entsprechend attraktiv für potenzielle Käufer zu bewerben. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass Sie Ihr Haus nicht unter Wert verkaufen. Auch wenn man sich mitten in einer Scheidung nichts sehnlicher wünscht als diesen vermeintlichen Klotz am Bein endlich hinter sich zu lassen – im Endeffekt ärgert man sich später vielleicht über den finanziellen Verlust.

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank, dass Sie diesen Beitrag geteilt haben. Die Lektüre hat mich auf den neuesten Stand zum Hausverkauf im Falle einer Scheidung gebracht. Ich denke, ich habe genug Informationen gefunden.

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