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Lohnsteigerung rückwirkend für Friseure ab August 2019

Der Ende Juli zwischen dem Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vereinbarte Tarifabschluss für die Auszubildenden im Friseurhandwerk tritt nach letzten redaktionellen Absprachen nun rückwirkend zum 01. August 2019 in Kraft. In zweiter Verhandlungsrunde war ein Ergebnis erzielt worden, das den Ausbildungsberuf deutlich aufwertet und im ersten Ausbildungsjahr Lohnsteigerungen von über 18% beinhaltet.

„Die letzten beiden Abschlüsse im Friseurhandwerk haben geholfen, den Beruf deutlich aufzuwerten“, betonte ver.di Landesfachbereichsleiterin Andrea Becker, Besondere Dienstleistungen NRW. „Die Ausbildungsvergütungen sind im Branchenvergleich nun nicht mehr das Schlusslicht, sondern stehen für die gerechtere Entlohnung eines handwerklichen Ausbildungsberufs, der viel Konzentration erfordert, körperlich anstrengend ist und die Auszubildenden vom ersten Tag an fordert.“

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Entgeltsteigerung liegt deutlich über Mindestausbildungsvergütung

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten, ohne Nullmonate, und kann zum 31. Juli 2022 gekündigt werden. Weiterhin fordert ver.di die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags für die gesamte Branche.

„Wir wollen mit unserer Tarifpolitik einen Beitrag dazu leisten, diesen Ausbildungsberuf perspektivisch weiter aufzuwerten. Dabei geht es nicht nur um eine faire Entlohnung, sondern um Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsmaterialien.“

 

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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