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Bundespräsident besucht Arnsberg am 11. März

Regelungen zur Verkehrsführung und Öffnungszeiten von Verwaltungsstellen

Arnsberg – Am Mittwoch, 11. März, besucht der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Joachim Gauck, die Stadt Arnsberg. In die Organisation und Abwicklung des Besuchs-Programmes sind viele verschiedene Verwaltungsstellen eingebunden; zudem sind aufgrund von Sicherheitsaspekten und aus organisatorischen Gründen einige Regelungen bzgl. der Verkehrsführung zu beachten.

1. Öffnungszeiten von Verwaltungsstellen

Das Historische Rathaus mit allen darin untergebrachten Verwaltungseinheiten (Immobilienservice Arnsberg, Stadtbüro Arnsberg, städtisches Kulturbüro) ist am Dienstag, 10. März, ab 16 Uhr und am Mittwoch, 11. März, ganztägig für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen. Die Fachstelle Zukunft Alter hat am Mittwoch, 11. März, ebenfalls ganztags geschlossen. Die AKIS hat am 10. März ab 14 Uhr und am 11. März ganztags geschlossen. Das Café im Bahnhof Arnsberg hat am Mittwoch, 11. März, zwischen 8:30 und 10:30 Uhr für BesucherInnen geschlossen.

2. Regelungen zur Verkehrsführung

1. Die öffentlichen Parkplätze am Bahnhof Arnsberg stehen am Mittwoch, 11. März, aufgrund des Besuches des Bundespräsidenten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Das Gebiet „Zu den Werkstätten“ ist für die Verkehrsteilnehmer über den Parkplatz vor dem Bahnhof (dieser fungiert im betreffenden Zeitraum als Straße, da die eigentliche Straße vor dem Bahnhof gesperrt ist) zu erreichen. Der Bahnhof Arnsberg wird während des Besuches des Bundespräsidenten am Vormittag des 11. März nicht durch Busse angefahren. Der direkte Bereich vor dem Bahnhof ist am Vormittag des 11. März komplett abgesperrt.

2. Die Bereiche Steinweg, Alter Markt, Lindenberg sowie die Hallenstraße, Apothekenstraße und Apostelstraße werden am Mittwoch, 11. März, ab 10:30 Uhr für Fahrzeuge jeder Art gesperrt. Zusätzlich werden in diesem Bereich weiträumige Halteverbote eingerichtet. Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, auf die bereits am Vortag eingerichtete Beschilderung zu achten. Externe Besucherinnen und Besucher sollten den kompletten Bereich somit umfahren. Anwohnerinnen und Anwohner werden darum gebeten, Lieferanten und Besucher soweit wie möglich über die Sperrung zu informieren und wichtige Fahrten außerhalb des Zeitfensters 9 bis 15 Uhr zu planen.

3. Im Bereich der Kita “Kleine Strolche” und der Senioren-Wohnanlage “Hellefelder Str. 70” werden am 11. März ab 8 Uhr Halteverbote eingerichtet.

Die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregelungen wird durch Polizei und Ordnungskräfte überprüft. Es wird insbesondere auf die bereits ab 8 Uhr geltenden Halteverbote hingewiesen. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge (auch Zweiräder) werden abgeschleppt. Dies ist leider nicht anders möglich, da ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden muss.

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