Neue Kennzeichen machen Reitern den Weg frei
Hochsauerlandkreis – Der Hochsauerlandkreis weist auf die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes hin und erinnert zu Beginn des Jahres alle Pferdeliebhaber daran, die notwendigen Jahresplaketten für das Jahr 2014 zu erwerben.
Danach ist jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, verpflichtet, ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen mit sich zu führen. Das betrifft sowohl die Benutzung privater, als auch öffentlicher Straßen und Wege. Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Landschaftsbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter und bestehen aus einer Tafel mit jährlich zu wechselnden farblichen Aufklebern, den Reiterplaketten.
Mit Beginn des Monats Januar 2014 sind nur Reitkennzeichen mit einer blauen Plakette und den Ziffern „14“ gültig.
Die Gebühren: Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 25 Euro pro Jahr zuzüglich Verwaltungsgebühren. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette Kosten in Höhe von insgesamt 39,30 Euro an. In den Folgejahren wird dann lediglich der Aufkleber fällig, für den die Kosten inklusive der Reitabgabe und Gebühr 30,40 Euro betragen. Für Reiterhöfe wird ein Betrag von 75 Euro pro Kennzeichen zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute, da mit diesen Mitteln vorhandene Reitwege unterhalten und neue angelegt werden. Die Reitabgabe wird auch dazu verwendet, Schäden zu beseitigen, die Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.
Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises, Frau Mönig, Telefon: 0291/94-1657 sowie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de. Hier ist der Reitantrag 2014 auch online abrufbar.
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