SoestSoziales und Bildung

Dr. Wilhelm Günther soll Behindertenbeauftragter werden

Kreis Soest – Der Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen hat am Montag, 8. September, mit großer Mehrheit dem Kreistag empfohlen, Dr. Wilhelm Günther (51), Leiter des vom Pädagogischen Zentrum vita communis e.V. unterhaltenen Jugendhauses Sönnern, für ein Jahr zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu berufen. Diese Amtszeit soll die Verwaltung dazu nutzen, mit Dr. Günther, der Politik und Interessenverbänden ein Konzept für die künftige Arbeit des Behindertenbeauftragten zu entwickeln.

Dr. Wilhelm Günther soll auf Vorschlag des Ausschusses für Gesundheits- und Veterinärwesen Behindertenbeauftragter des Kreises Soest werden. Den endgültigen Beschluss fasst der Kreistag in seiner Sitzung am 30. Oktober 2014 (Foto: Yvonne Notzon).
Dr. Wilhelm Günther soll auf Vorschlag des Ausschusses für Gesundheits- und Veterinärwesen Behindertenbeauftragter des Kreises Soest werden. Den endgültigen Beschluss fasst der Kreistag in seiner Sitzung am 30. Oktober 2014 (Foto: Yvonne Notzon).

Den Menschen mit Behinderungen im Kreisgebiet soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Deshalb hatte der Kreis Soest erstmals im Dezember 2005 einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestellt. Seine Aufgabe ist es, Kreistag, Ausschüsse und Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen, die Belange von Menschen mit Behinderung berühren, zu beraten und zu unterstützen. Zuletzt berief der Kreistag 2010 Siegfried Dobel in dieses Amt. Dr. Wilhelm Günther wurde damals sein Stellvertreter.

Nach Auffassung der Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Kreis Soest (BAKS) ist die Arbeit eines Behindertenbeauftragten für den gesamten Kreis Soest nicht mehr ehrenamtlich zu leisten. Sie regt deshalb an, eine Halbtagsstelle zu schaffen. Der Kreistag stellte in seiner Sitzung im Dezember 2013 zur Unterstützung des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten außerhalb des Stellenplanes ein Budget in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2014 und 30.000 Euro für die Folgejahre zur Verfügung zu stellen. In welcher Form der Einsatz der bereitgestellten Finanzmittel erfolgen soll, wurde nicht festgelegt.

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