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Landrätin: Landschaftsumlage weiterhin senken

Kreis Soest – Landrätin Eva Irrgang setzt sich als heimische Abgeordnete und Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Landschaftsversammlung im Vorfeld einer Sitzung des Landschaftsausschusses am 24. Januar dafür ein, dass der vorgeschlagene Hebesatz der Landschaftsumlage von 16,3 auf 16,2 Prozent verringert wird. Dies würde für den Kreis Soest eine Einsparung bei der Umlagezahllast in Höhe von 386.342 Euro bedeuten.

Die Verwaltungschefin teilt mit, dass die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht habe. „Angesichts der nach wie vor äußerst angespannten Haushaltslage in den Kreisen und kreisfreien Städten ist erforderlich, dass der LWL als Umlageverband hier ein solidarisches Finanzverhalten mit seinen Mitgliedskörperschaften zeigt“, betont Eva Irrgang. Auch die Städte und Gemeinden des Kreises Soest würden letztlich profitieren. Der Kreistag habe den Haushalt 2014 zwar bereits verabschiedet, doch für den kommenden Etat plane sie, die Entlastung an die Kommunen weiterzugeben, kündigt die Landrätin an.

Landrätin Eva Irrgang fordert eine weitere Senkung der Landschaftsumlage (Foto: Thomas Weinstock/Pressestelle Kreis Soest).
Landrätin Eva Irrgang fordert eine weitere Senkung der Landschaftsumlage (Foto: Thomas Weinstock/Pressestelle Kreis Soest).

Sie weist darauf hin, dass für das laufende Haushaltsjahr durch die guten Steuereinnahmen Mitnahmeeffekte für den LWL bei der Umlage in einer Größenordnung von 95 Mio. Euro berechnet wurden. Von daher sei die bereits mit der aktuellen Verwaltungsvorlage vorgesehene Absenkung der Landschaftsumlage gegenüber der Haushaltseinbringung von nur 0,1 Prozent als nicht ausreichend anzusehen.

In diesem Zusammenhang dürften auch die bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin zugesagten Entlastungen bei der Eingliederungshilfe in einer Größenordnung von 5 Mrd. Euro jährlich nicht auf die lange Bank geschoben werden. Teilbeträge zur Entlastung der Kommunen müsse der Bund bereits in diesem Jahr gewähren.

Außerdem gelte es, in Verbindung mit dem Jahresabschluss 2013 des LWL und einer strikten Sparbewirtschaftung der Ansätze des LWL-Haushalts 2014 das zu erwartende Defizit für das laufende Jahr zu verringern. So müsse die Ausgleichsrücklage des LWL nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden.

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