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Gutes Zeugnis für Pflegeeinrichtungen

Märkischer Kreis (pmk) – Die Menschen im Märkischen Kreis, die auf Pflegeeinrichtungen angewiesen sind, sind dort gut untergebracht. Zu diesem Urteil kommt die Heimaufsicht des Märkischen Kreises. Sie führte im vergangenen Jahr insgesamt 71 Kontrollen durch.

„Die Qualität der Versorgung in den Pfegeeinrichtungen im Kreisgebiet ist überwiegend gut. Nur ganz vereinzelt wurden gravierende Mängel und Missstände festgestellt, die aber in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Trägern zeitnah abgestellt werden konnten.“ Ralf Kling, Fachdienstleiter Pflege beim Märkischen Kreis, stellt den Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen ein gutes Zeugnis aus.

Deutlich feststellbar seien dagegen erste Auswirkungen des Fachkräftemangels in der Pflegebranche. „Freiwerdende Stellen, sogar im Leitungsbereich, können nicht immer zeitnah wieder besetzt werden. Diese Entwicklung könnte sich in den nächsten Jahren noch verstärken. Die Fachkräftegewinnung und -sicherung ist eine Hauptaufgabe in der Zukunft.“

Der Kreis hat das Thema aufgegriffen und mehrfach in der Pflegekonferenz mit den Fachleuten diskutiert. In Zusammenarbeit mit agenturmark GmbH und Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung Märkischer Kreis das Projekt „Zukunft Pflege“ initiiert.

In den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht Märkischer Kreis fielen im vergangenen Jahr 80 Einrichtungen mit 5.633 Plätzen. Darunter sind 61 Pflegeeinrichtungen mit 4.681 Plätzen, 16 Häuser für Menschen mit Behinderungen mit 934 Plätzen; zwei Hospize mit zehn Plätzen und eine Wohngemeinschaft mit acht Bewohnern.

In den Pflegeeinrichtungen im Kreis sind die auf Hilfe angewiesenen Menschen gut untergebracht. Foto: Odebralski/Märkischer Kreis
In den Pflegeeinrichtungen im Kreis sind die auf Hilfe angewiesenen Menschen gut untergebracht. Foto: Odebralski/Märkischer Kreis

Die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten zusammen 71 Kontrollen durch – in der Regel unangemeldet. Acht davon erfolgten aufgrund von eingegangenen Beschwerden. Die Begehungen erfolgten in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Diese prüfen im Auftrag der Pflegekassen zusätzlich mit einem etwas anderen Schwerpunkt. Je nach Größe der Einrichtung sowie Art und Umfang der eventuell festgestellten Mängel dauert eine Prüfung zwischen vier und sieben Arbeitstage, wovon die Besichtigung vor Ort in der Regel ein bis zwei Tage in Anspruch nimmt. Ralf Kling: „Unser Ziel ist es in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen die festgestellten Mängel kurzfristig zu beheben, was in aller Regel gelingt. Nur ganz selten sind Anordnungen und Auflagen erforderlich.“

Der Aufgabenbereich der Wohn- und Teilhabegesetz-Behörden (im Volksmund „Heimaufsicht“) wird zudem voraussichtlich ab Anfang 2014 erweitert. Während sich für die Pflegeeinrichtungen nur Details ändern sollen, wird der Zuständigkeitsbereich der Prüfbehörde auf fast alle Wohngemeinschaften, die Tagespflegen und die ambulanten Dienste ausgeweitet. Art und Umfang des Prüfauftrags sind je nach Einrichtungsform unterschiedlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht sind schon jetzt damit betraut, die gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards zu kontrollieren. „Im Mittelpunkt steht der Schutz der pflege- und hilfebedürftigen Menschen. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung ihrer Würde, Interessen und Bedürfnisse und dürfen aufgrund ihrer Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden“, beschreibt Fachdienstleiter Ralf Kling das Selbstverständnis der Heimaufsicht.

Die Aufgaben sind vielfältig: unangemeldete, jährlich wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen der Einrichtungen, Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen, Beratung der Betreuenden und Betreuten sowie ihrer Angehörigen, ordnungsbehördliche Maßnahmen, Koordination der Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern, den Pflegekassen, dem Gesundheitsamt und weiteren Institutionen.

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