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Integrationsratswahl 2014: Wahlvorschläge bis 7. April einreichen

Iserlohn – Am Sonntag, 25. Mai, wenn die Europawahl und die Kommunalwahlen stattfinden, werden landesweit auch Integrationsräte neu gewählt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der vergangenen Woche hatten der amtierende Iserlohner Integrationsrat und das städtische Wahlamt gemeinsam die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Kandidatur erläutert.

Dem neuen Integrationsrat werden zehn Mitglieder, die direkt von den wahlberechtigten Iserlohnerinnen und Iserlohnern gewählt wurden, angehören. Hinzu kommen bis zu neun Vertreter der im Rat der Stadt Iserlohn vertretenen Fraktionen.

Wer kann kandidieren?

Für die Integrationsratswahl kandidieren können Wählergruppen und Parteien (Listenwahlvorschläge) oder Einzelbewerber. Als Kandidaten kommen alle Wahlberechtigten und alle Bürger der Stadt Iserlohn in Frage, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Iserlohn ihre Hauptwohnung haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wahlvorschläge können von Wählergruppen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Vordrucke sind beim Wahlamt erhältlich. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 7. April, um 18 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlamt der Stadt Iserlohn im Rathaus, Schillerplatz 7 (Erdgeschoss, Zimmer 019), 58636 Iserlohn, eingegangen sein.

Um eventuelle Formfehler in den Wahlvorschlägen noch beheben zu können, rät das Wahlamt, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor der Ausschlussfrist einzureichen.

Wer darf wählen?

Bei der Integrationsratswahl 2014 mitstimmen darf, wer nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (dies sind in der Regel auch Personen, die als Aussiedler nach Deutschland gekommen sind) sowie Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben.

Wahlberechtigte müssen zudem am Wahltag sechzehn Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und in Iserlohn seit dem 9. Mai 2014 ihren Hauptwohnsitz haben.

Eingebürgerte Personen müssen sich, wenn sie den Integrationsrat mitwählen möchten, bis spätestens 13. Mai ins Wählerverzeichnis der Stadt Iserlohn eintragen lassen. Dazu muss unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde ein Antrag gestellt werden.

Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen zur Integrationsratswahl sind im Wahlamt der Stadt Iserlohn Heike Marburger, Telefon 02371/217-1661, Jutta Heinrich, Telefon 217-1660, und Sonja Lego, Telefon 217-1664, E-Mail: wahlen@iserlohn.de.

Informationen zur Integrationsratswahl finden Interessierte auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (im Schnellzugriff “Integration” anklicken).

Mitglieder des amtierenden Integrationsrates und Vertreter der Stadt Iserlohn informierten Interessierte über die Voraussetzungen einer Kandidatur bei der Integrationsratswahl (Foto: Stadt Iserlohn).
Mitglieder des amtierenden Integrationsrates und Vertreter der Stadt Iserlohn informierten Interessierte über die Voraussetzungen einer Kandidatur bei der Integrationsratswahl (Foto: Stadt Iserlohn).

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