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MK: Altlastenkataster erfasst 1.645 Standorte

Hälfte der Altlastenflächen untersucht

Märkischer Kreis (pmk) – Die Hälfte der erfassten Altlasten im Märkischen wurden inzwischen untersucht. 1.645 verdächtige Flächen sind im Altlastenkataster gelistet.

Das kreisweite Altlastenkataster im Fachdienst Umweltschutz und Planung des Märkischen Kreises ist auf einem guten Weg. Bereits die Hälfte der erfassten Flächen wurde untersucht. Damit liegt der Märkische Kreis deutlich über dem Landesdurchschnitt, der etwa 30 Prozent beträgt. Insgesamt sind 1.645 Standorte altlastverdächtiger Flächen und Altlasten erfasst.

Zu diesen Flächen gehören Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (sogenannte Altstandorte, zum Beispiel ehemalige Tankstellen, metallverarbeitende oder -veredelnde Betriebe), stillgelegte Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (sogenannte Altablagerungen, zum Beispiel alte Deponien) sowie sonstige Flächen, auf denen der Verdacht von schädlichen Bodenveränderungen besteht.

Der Kreis ist als Untere Bodenschutzbehörde verpflichtet, Fakten über altlastverdächtige Flächen zu erheben, die Informationen zu diesen Standorten in einem Kataster aufzunehmen und zu ermitteln, ob von den Grundstücken eine Gefährdung ausgeht. Die im Altlastenkataster vorhandenen Kenntnisse über die Gefährdungslagen der Flächen geben zusätzliche Sicherheit, wenn solche Grundstücke wieder genutzt werden sollen.

Auf altlastenverdächtigen Flächen werden Bodenproben genommen (Foto: Ursula Erkens, Märkischer Kreis).
Auf altlastenverdächtigen Flächen werden Bodenproben genommen (Foto: Ursula Erkens, Märkischer Kreis).

Seit Jahren verzeichnet der Märkische Kreis hohe Anfragezahlen zum Kataster. Etwa 385 Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr. Dabei handelt es sich um Nachfragen von Maklern oder Privatpersonen bei Grundstücksverkäufen, um Auskünfte zur Erstellung von Wertgutachten bei Zwangsversteigerungen oder um Anfragen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. „Generell ist es vor einem Grundstückskauf sinnvoll anzufragen, ob das Objekt in unserem Kataster erfasst ist. Das hilft, unnötige Verzögerungen, eventuelle Baustillstände bei Kontaminationen und damit nicht kalkulierte Kostenerhöhungen zu vermeiden“, erklärt Fachdienstleiter Horst Peter Hohage.

Für die Untere Bodenschutzbehörde steht im Vordergrund, die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu sichern und auch für kommende Generationen nachhaltig zu bewahren. Werden Bedrohungen und Belastungen für den Menschen, für Böden und für das Grundwasser frühzeitig erkannt, können Maßnahmen zur Behebung von Umweltschäden ergriffen werden. So werden die sanierten Standorte wieder wirtschaftlich nutzbar, so dass weniger unbebaute Flächen für weitere Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden müssen.

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