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Osterfeuer: Artenschutz beachten

Märkischer Kreis (pmk) – Auch im Märkischen Kreis werden an vielen Orten traditionsgemäß Osterfeuer abgebrannt. Aus diesem Anlass weist der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises darauf hin, dass bei der Durchführung von Osterfeuern der Naturschutz und insbesondere der Artenschutz zu beachten ist.

Für die alljährlichen Osterfeuer werden oftmals bereits im Herbst und Winter Holzreste, Reisig oder Weihnachtsbäume gesammelt und aufgeschichtet. Diese Holzansammlungen dienen dann im Frühjahr zahlreichen Tieren als Unterschlupf oder Vögeln als Nistplatz. Wird das Osterfeuer dann entfacht, finden viele dieser Tiere einen qualvollen Tod. Um dies zu vermeiden, sollte das gesammelte Holz erst unmittelbar vor dem Osterfeuer aufgeschichtet bzw. bereits aufgeschichtete Haufen umgeschichtet werden.

Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Osterfeuer bei den jeweiligen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden anzumelden.

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