Höherer Mindestlohn am Bau
Hellweg-Lippe-Region – Bei frühlingshaften Temperaturen hat das Baugewerbe derzeit gut zu tun. Bauhelfer, Putzer oder auch Fuger am Bau haben noch weiteren Grund zur Freude: Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 gilt für diese unteren Lohngruppen der neue Mindestlohn-Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe (dazu gehören Maurer, Fliesenleger oder auch Stuckateure), teilt die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung Hellweg-Lippe mit. Die Mindestlöhne betragen in den alten Bundesländern 11,10 Euro (Lohngruppe 1) bzw. 13,95 Euro (Lohngruppe 2).
„Voll ausgebildete Fachkräfte verdienen mehr, aber auch tüchtige Helfer sind uns willkommen“, kommentiert Markus Mies, Obermeister der Innung die Tarife. Und er vergleicht: „Wenn die Bundesregierung im nächsten Jahr den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführt, wird am Bau die Lohnuntergrenze schon 11,15 Euro betragen”. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Bis 2017 ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe bereits ausgehandelt und wird stufenweise erhöht auf dann einheitlich 11,30 Euro in Ost- und Westdeutschland.
Diese Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich. Sie gelten nach dem Entsendegesetz auch für ausländische Bauarbeiter zum Beispiel aus Bulgarien oder Rumänien, wenn sie auf deutschen Baustellen tätig sind. Über die Einhaltung wacht der Zoll mit Baustellenkontrollen.
Die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung Hellweg-Lippe ist die berufsständische Interessenvertretung von rund 80 Handwerksunternehmen in der gesamten Hellweg-Lippe-Region (Kreise Soest und Unna sowie die Stadt Hamm).
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