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Unternehmen darf KMB-Mitarbeiter nicht vor die Tür setzen

Olsberg/Westheim – Das Unternehmen Kombiton hat vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage einstecken müssen, womit die „Neverending Story“ nun um ein Kapitel reicher ist. Der Nachfolge-Betrieb der KMB (Kombi-Massiv-Bauelemente GmbH) muss die Beschäftigten, die einstmals bei der KMB zur Durchsetzung von höheren Löhnen in den Arbeitskampf gezogen waren, weiterhin beschäftigen.

Dies entschied die Außenstelle des Arbeitsgerichtes Arnsberg in einer Sitzung in Olsberg am 22.08.2013. Infolgedessen dürfen die 14 ehemals Streikenden nun an ihren Arbeitsplatz zurück und erhalten ihre Löhne rückwirkend. Ursprünglich hatte der Firmeninhaber die betreffenden Arbeitskräfte nicht mit in das neue Unternehmen übernehmen wollen.

Das Arbeitsgericht zweifelt in keinster Weise an, dass hier eine sogenannte Betriebsübergabe vorliegt, bei der die Streikenden hätten übernommen werden müssen. Der Streik durch die Beschäftigten des Unternehmens hatte auch überregional Aufsehen erregt; die entsprechenden Mitarbeiter befanden sich mehr als ein Jahr lang im Arbeitskampf.

Quelle: L.eric-fotoart/Erich Latzelsberger
Quelle: L.eric-fotoart/Erich Latzelsberger

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