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Gemeinsame Schulentwicklung im südlichen Siegerland

Schulausschüsse sprechen sich für Zusammenarbeit im Sekundarbereich aus

Burbach/Neunkirchen – Einstimmig war das Votum der beiden Schulausschüsse aus Burbach und Neunkirchen. Sie trafen sich jetzt in der Burbacher Gemeinschaftsschule, um über die Zukunft der Schulen im Sekundarbereich zu beraten. „Die Entwicklung der Schülerzahlen machen deutlich, dass es eine Kooperation in der Schullandschaft geben muss“, skizzierten Bürgermeister Bernhard Baumann und Bürgermeister Christoph Ewers. Um ein schulorganisatorisch sinnvolles und wohnortnahes Angebot für die Kinder beider Gemeinden zu schaffen, könnte sich die gute interkommunale Zusammenarbeit der beiden Kommunen auch auf die Schulentwicklung ausweiten.

In Burbach wurde zum Schuljahr 2011/2012 im Rahmen eines Schulversuches die Gemeinschaftsschule gegründet und gleichzeitig das Auslaufen von Haupt- und Realschule beschlossen. Der Schulversuch ist bis zum 31. Juli 2017 befristet, kann jedoch zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Nach dem Auslaufen des Schulversuches ist eine Umwandlung in eine Sekundarschule erforderlich. „Die Gemeinschaftsschule hat sich mit ihrem pädagogischen Konzept sehr gut etabliert. Nach derzeitiger Prognose der Schülerzahlenentwicklung könnte die Schule bei ähnlich bleibendem Übergangsverhalten mit Kindern überwiegend aus Burbach mittelfristig dreizügig eigenständig bestehen“, so Christoph Ewers. Allein 26 Kinder aus Neunkirchen werden im kommenden Schuljahr die Gemeinschaftsschule besuchen. Um mittelfristig mehr als 75 Kinder pro Jahrgang aufnehmen zu können, müsse die Gemeinschaftsschule jedoch in eine Sekundarschule umgewandelt werden, erklärte Christoph Ewers.

Nachdem eine gemeinsame Sekundarschule mit Herdorf im vergangenen Jahr scheiterte, muss auch in Neunkirchen über neue Wege nachgedacht werden: An der Hauptschule kann zum Schuljahr 2015/2016 erneut keine Eingangsklasse gebildet werden. Für die Realschule hat die Bezirksregierung Arnsberg eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung von zwei Eingangsklassen in Aussicht gestellt. Das Gymnasium ist mit vier Eingangsklassen gut aufgestellt. „Für Kinder, die nicht das Gymnasium besuchen, müssen Alternativen gefunden werden“, unterstreicht Neunkirchens Bürgermeister Bernhard Baumann. „Im Sinne einer wohnortnahen Beschulung wäre es wünschenswert, wenn auch in Zukunft neben dem Gymnasium ein weiteres Angebot für die Sekundarstufe I in Neunkirchen existiert. Für eine eigenständige Sekundarschule, die nach dem Schulgesetz für das Land NRW mindestens dreizügig begründet werden müsste, werden die Schülerzahlen vermutlich aber nicht ausreichen.“

Vor diesem Hintergrund sind die Verwaltungen der beiden Gemeinden in einen Dialog zu einer gemeinsamen Schulentwicklung im Sekundarbereich eingetreten, der in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg geführt wird. Ziel ist eine für beide Kommunen verträgliche, familienfreundliche und zukunftsfähige Schule, die auf der Basis des jetzigen pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule Burbach beruhen soll. Der ehemalige Schulabteilungsleiter der Bezirksregierung Arnsberg, Christian Salomon, hat sich bereit erklärt, den Prozess beratend zu begleiten.

Folgende Aspekte und einvernehmlich festgelegte Rahmenbedingungen spielten für den Beschluss eine Rolle:
1. Ausgangspunkt für die gemeinsamen Überlegungen ist eine Sekundarschule auf der Basis des gut funktionierenden Konzeptes der Gemeinschaftsschule Burbach.
2. Ein Sekundarschulkonzept für die beiden Gemeinden sollte einen Teilstandort in Neunkirchen beinhalten.
3. Die Sekundarschule sollte zum Schuljahr 2016/2017 an den Start gehen.

Besonderen Wert legen die beiden Verwaltungschefs darauf, dass nicht die „Abschaffung“ der Gemeinschaftsschule beabsichtigt ist. Stattdessen soll die interkommunale Erweiterung des etablierten Systems der Gemeinschaftsschule gemeinsam mit der Gemeinde Neukirchen im Rahmen der schulrechtlichen Möglichkeiten forciert werden. Auch die zukünftige Schulträgerschaft müsste in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den beiden Gemeinden geregelt werden, der sich rechtlich am Schulgesetz NRW orientiert.

Formal müssen bis zum Jahresende 2015 die erforderlichen Ratsentscheidungen in beiden Gemeinden getroffen sein, damit Anfang 2016 das Anmeldeverfahren durchgeführt werden kann. „Wir halten es jedoch für sinnvoll, dass bereits im Herbst 2015 ein abschließendes Konzept vorliegt. Die Eltern der Grundschüler sollten bei ihren Überlegungen zur Schulwahl für ihre Kinder bereits wissen, was sie konzeptionell und schulorganisatorisch erwartet“, so Baumann und Ewers.

Noch vor den Sommerferien, voraussichtlich am 18. Juni, ist eine gemeinsame Veranstaltung der beiden Gemeinden gemeinsam mit der Bezirksregierung geplant. Eltern, Lehrkräfte der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Politik und interessierte Öffentlichkeit sollen dann über den gemeinsamen Weg in der Schulentwicklung umfassend informiert werden. „Die Verwaltungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt die schulrechtlichen und -organisatorischen Fragen geklärt haben“. Das pädagogische Konzept sollte unter Moderation der Bezirksregierung Arnsberg von Lehrkräften der betroffenen Schulen auf der Basis des Konzeptes der Gemeinschaftsschule Burbach erarbeitet werden.

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