NetphenPolitik in Südwestfalen

Einkauf von nicht haushaltsüblichen Mengen – Ausnahmen

Netphen – Bei der städtischen Info-Hotline „Netphen hilft Netphen“ (Tel.: 02738/603-146) sind inzwischen zahlreiche Anrufe zum Thema Einkauf von Lebensmitteln eingegangen.

In einigen Fällen konnten Familien mit mehreren Kindern durch die Beschränkung auf haushaltübliche Mengen keine ausreichenden Lebensmittel einkaufen. Der Einkauf durch Helfer für Ältere oder andere hilfsbedürftige Menschen stellt ebenso ein Problem dar.

Da die Beschränkung beim Verkauf der Lebensmittel auf haushaltübliche Mengen eine sinnvolle Regelung ist, gilt es für größere Familien oder Helfer Regelungen zu treffen, die allen entgegenkommen.

Der Bürgermeister der Stadt Netphen, Paul Wagener, hat sich daher in einem Schreiben an die Lebensmitteleinzelhändler gewandt und vorgeschlagen, dass

  • Familien ihren besonderen Bedarf mit Hilfe eines Nachweises, wie z.B. dem Kindergeldbescheid, begründen
  • Helfer der Aktion „Netphen hilft Netphen“ eine vom Bürgermeister unterschriebene Bescheinigung vorlegen
  • sonstige Helfer neben dem eigenen Personalausweis auch einen Personalausweis der Person vorlegen, die durch den Einkauf unterstützt wird

Für ein umsichtiges Einkaufsverhalten und die große Hilfsbereitschaft der Netphener Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kooperation der Lebensmitteleinzelhändler bedankt sich der Bürgermeister der Stadt Netphen.

Quelle: Stadt Netphen

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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