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Webseminar zur Istanbul-Konvention

Siegen-Wittgenstein – „141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt gab es laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes in Deutschland 2019 – 81 Prozent davon waren Frauen. Die Statistik erfasst Delikte von der vorsätzlichen Körperverletzung über Bedrohung, Stalking, Nötigung und Freiheitsberaubung bis zu Mord und Totschlag. Es werden somit täglich unerträglich viele Menschenrechtsverletzungen begangen“, so Martina Böttcher, die Gleichstellungsbeauftrage des Kreises Siegen-Wittgenstein kürzlich bei der Begrüßung eines Webseminars.

Über 30 Fachkräfte aus der Region nutzten das Angebot des Kreises Siegen-Wittgenstein, sich online über das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, zu informieren und auszutauschen. Als Referentin war die Sozialwissenschaftlerin Karin Heisecke zu Gast, deren Vortrag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Büro oder Homeoffice aus mitverfolgen konnten.

Eingeladen hatte Martina Böttcher, Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung und Koordinatorin des Runden Tisches gegen Gewalt in Siegen-Wittgenstein gemeinsam mit Susanne Otto, Kriminalhauptkommissarin und Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Siegen.

Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland vor rund drei Jahren hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen und die Betroffenen durch umfassende Präventionsmaßnahmen zu schützen und zu unterstützen.

„Auch für die Polizei ist es wichtig, dass die Konvention umgesetzt wird“, sagt Susanne Otto zur Intention, das Webseminar zu unterstützen. „Durch die Maßnahmen werden ja nicht nur die Rechte der Frauen gestärkt, sondern es wird auch auf die Intervention beim Täter hingewirkt. Zudem wird die Prävention stärker in den Fokus genommen.“

Was das genau bedeutet, wie die Konvention entstanden und einzuordnen ist, welche Handlungsfelder sie beinhaltet und welche Überprüfungsverfahren es gibt, dazu gab Karin Heisecke als Expertin den Teilnehmenden einen umfassenden Überblick.

81 Artikel umfasst die Konvention, die laut Heisecke ein starkes Instrument für die Beendigung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen ist. Denn mit Inkrafttreten der Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018 haben sich alle staatlichen Organe dazu verpflichtet, die festgehaltenen Verbindlichkeiten einzuhalten.

Mit der Ratifizierung ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich. Kontrolliert wird dies durch einen unabhängigen Überwachungsmechanismus über eine Gruppe von Expertinnen und Experten (GREVIO) und einen Ausschuss aller Vertragsparteien.

Das Netzwerk des Runden Tisches gegen Gewalt in Siegen-Wittgenstein wird sich auch in Zukunft mit der Konvention beschäftigten und genau hinschauen, wie der Stand der Umsetzung vor Ort in der Region ist und wo aus Sicht der Mitglieder dringender Handlungsbedarf besteht.

Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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