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Brilon: Parken gegen die Fahrtrichtung ist ordnungswidrig

Brilon. In der Stadt Brilon ist seit einiger Zeit verstärkt eine Unart auf den Straßen zu beobachten: Das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Jeder Autofahrer, Radfahrer und motorisierte Zweiradfahrer kann dem nur zustimmen und von Beinahe-Unfällen berichten.

Die Macht der Gewohnheit ist groß, denn die Autofahrer sind es nun mal gewohnt, beim Ausparken lediglich in den Rückspiegel zu schauen. An Straßen darf in der Regel nur in Fahrtrichtung – also auf der rechten Seite – geparkt werden. So ist es in der Straßenverkehrsordnung geregelt (siehe § 12 Abs. 4 StVO).

Und das guten Gründen: Zum einen vermitteln Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr kommen. Das Parken auf der linken Fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung ist daher verboten und wird mit einem Verwarnungsgeld von 15,00 Euro geahndet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch in Tempo 30 Zonen.

Lediglich in Einbahnstraßen gilt eine Ausnahme: Da dort nur eine Fahrtrichtung existiert, darf dort in Fahrtrichtung auf der rechten oder auf der linken Straßenseite geparkt werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon wird in den nächsten Wochen verstärkte Kontrollen durchführen. Dabei werden auch die Wohngebiete in der Kernstadt und den Ortsteilen kontrolliert.

Quelle: Stadt Brilon

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