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Iserlohn: Fristen für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen durch Satzung geregelt

Iserlohn. Bei der Stadt Iserlohn gehen zurzeit vermehrt Anrufe verunsicherter meist älterer Bürger ein, die davon berichten, dass ihnen Vertreter an der Haustür den Eindruck vermittelt hätten, die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserleitungen müsse sofort durchgeführt werden. Gleichzeitig sei ihnen eine Vorprüfung ihrer Abwasserleitungen zum Preis von 65 Euro angeboten worden, um festzustellen, ob eine aufwändige Dichtheits-prüfung überhaupt Sinn mache.

Die Stadt Iserlohn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie die gesetzliche Frist für die Dichtheitsprüfung (31. Dezember 2015) durch eine Satzung aufhebt und gebietsweise neu festlegt. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden jeweils mindestens ein Jahr vor Ablauf der für sie geltenden Frist von der Stadt schriftlich über die anstehende Dichtheitsprüfung informiert. Die letzte Frist wird voraussichtlich erst Ende 2020 oder 2023 liegen.

Eine optische Dichtheitsprüfung, die ein zugelassener Sachkundiger den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchführt, kostet mindestens 200 Euro und ermöglicht eine Bewertung der festgestellten Schäden. Je nach Bewertung sind die Schäden entweder sofort oder erst innerhalb der nächsten fünf Jahre nach der Feststellung zu sanieren. Bagatellschäden müssen gar nicht saniert werden. Die Sanierungsfristen werden vom Sachkundigen auf der Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung vermerkt. Diese Bescheinigung fordert die Stadt dann von den Grundstückseigentümern nach Ablauf der jeweils für sie geltenden Frist schriftlich an.

Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema steht Joachim Reiß von der Abteilung Stadtentwässerung im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Telefon 02371/217-2758, E-Mail: joachim.reiss@iserlohn.de, gern zur Verfügung.

Quelle: Stadt Iserlohn

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