Kreis Soest: Finanzamt erhält Elterngeldinfos digital
Kreis Soest. Die Elterngeldstelle des Kreises Soest hat für 2011 den jeweils bezogenen Elterngeldbetrag und den Leistungszeitraum dem Finanzamt erstmals in elektronischer Form gemeldet. Sie weist daher darauf hin, dass eine Mitteilung in Papierform nicht mehr erforderlich sei und eine entsprechende Bescheinigung auch nicht mehr ausgestellt werde.
In den vergangenen Jahren wurden die so genannten Leistungsnachweise über den Bezug von Elterngeld von der Elterngeldstelle an alle Elterngeldempfänger per Brief verschickt. Diese Bescheinigungen konnten dann mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. „Empfänger von Elterngeld fragen zurzeit vermehrt nach, wann wir die Leistungsnachweise für die Finanzverwaltung versenden“, erläutert Beate Fricke von der Elterngeldstelle. „Diese sind von Bedeutung, da das Elterngeld nach den steuerrechtlichen Bestimmungen dem Progressionsvorbehalt unterliegt.“
Grundlage für die nun elektronische Übermittlung der Elterngelddaten ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer im Antrag auf Gewährung von Elterngeld. Die Elterngeldstelle bittet daher, im Antragsformular die Identifikationsnummer einzutragen. Es steht im Netz unter www.kreis-soest.de (Bürgerservice/Produkte A-Z/Elterngeld) bereit. Für weitere Fragen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Elterngeldstelle im Kreishaus Soest, Hoher Weg 1- 3, 59494 Soest, telefonisch unter den Nummern 02921/302058, 302053 und 303452 sowie persönlich in den Räumen E 058 und E 053 zu erreichen.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest
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